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Gast
Hallo, liebe Freunde
ich habe eine Frage bezüglich der Frührente. Meine Mutter ist 54 Jahre alt leidet an MS. Wir haben beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung ihrer Behinderung gestellt. Die Erkrankung ist zwar nicht sehr fortgeschritten aber eine erhebliche Behinderung bei der Ausübung der Tätigkeit ist vorhanden. Noch haben wir vom Versorgungsamt keine Feststellung bekommen. Aber im Vorfeld möchten wir wissen, bei wie viel % der Behinderung meine Mutter ein Anrecht auf eine Arbeitsunfähigkeitrente hätte?
Manche sagen, dass eine Beeinträchtigung in Höhe von 50% die Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erlaube. Andere aber sagen, dass eine solche Rente erst ab 70% bewilligt werde. Manche aber sagen, dass erst bei 1005 eine solche Rente bewilligt werde.
Welche Behauptungen sind richtig? Wer kennt sich damit aus und würde uns gute Tipps geben.
Danke
Elisabeth
ich habe eine Frage bezüglich der Frührente. Meine Mutter ist 54 Jahre alt leidet an MS. Wir haben beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung ihrer Behinderung gestellt. Die Erkrankung ist zwar nicht sehr fortgeschritten aber eine erhebliche Behinderung bei der Ausübung der Tätigkeit ist vorhanden. Noch haben wir vom Versorgungsamt keine Feststellung bekommen. Aber im Vorfeld möchten wir wissen, bei wie viel % der Behinderung meine Mutter ein Anrecht auf eine Arbeitsunfähigkeitrente hätte?
Manche sagen, dass eine Beeinträchtigung in Höhe von 50% die Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erlaube. Andere aber sagen, dass eine solche Rente erst ab 70% bewilligt werde. Manche aber sagen, dass erst bei 1005 eine solche Rente bewilligt werde.
Welche Behauptungen sind richtig? Wer kennt sich damit aus und würde uns gute Tipps geben.
Danke
Elisabeth