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Unregistriert
Hallo, mein Nachbar hat wegen Falschberatung seines Anwalts 2 Monate Fahrverbot. Er hat mich gebeten, ihn gelegentlich zu fahren. Er will mir 12 Euro bezahlen plus Fahrtkostenersatz 0,30 Euro pro km. Da der Anwalt schadensersatzpflichtig ist, müssen alle Fahrten aufgeschrieben werden.
Eine tatsächliche Auszahlung der 12 Euro findet nicht statt. Der Nachbar wird die anfallenden Stunden bei mir abarbeiten. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft unter Nachbarn - eine Form von privatemTauschring.
Da es nur um 2 Monate geht fällt keine Sozialversicherung an, wenn täglich max. 62 Euro angegeben werden und man nicht länger als 18 Tage am Stück arbeitet. Dürfte in einem Monat auch mehr als 450 Euro angegeben werden?
Kann der Anwalt Anzeige erstatten wegen Schwarzarbeit? Wenn ja, kann man erst nach Ablauf der 2 Monate dem Finanzamt melden, wie viele Stunden man im Einsatz war? Die Nachbarschaftshilfe kann ja im Voraus nur geschätzt werden – max. 1800 Euro. LG
Eine tatsächliche Auszahlung der 12 Euro findet nicht statt. Der Nachbar wird die anfallenden Stunden bei mir abarbeiten. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft unter Nachbarn - eine Form von privatemTauschring.
Da es nur um 2 Monate geht fällt keine Sozialversicherung an, wenn täglich max. 62 Euro angegeben werden und man nicht länger als 18 Tage am Stück arbeitet. Dürfte in einem Monat auch mehr als 450 Euro angegeben werden?
Kann der Anwalt Anzeige erstatten wegen Schwarzarbeit? Wenn ja, kann man erst nach Ablauf der 2 Monate dem Finanzamt melden, wie viele Stunden man im Einsatz war? Die Nachbarschaftshilfe kann ja im Voraus nur geschätzt werden – max. 1800 Euro. LG