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Finanzamt & Steuern
Anschaffungskosten Wohneigentum steuerlich geltend machen
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<p>[QUOTE="rudi, post: 2604, member: 62"]</p><p>Hallo, Richard</p><p></p><p>wenn du mit der Anschaffungskosten die 40000€ meinst, kannst du diese leider steuerlich nicht geltend machen, weil du die Wohnung selber benutzt. Anders wäre es, wenn du die Wohnung vermieten würdest. </p><p></p><p>Dann musst du zwar die Mieteinnahmen versteuern aber die Anschaffungskosten durch die 2% Afa und noch die Zinsen für das Darlehen kannst du vom Steuer absetzen. </p><p></p><p>Du kannst aber die Notarkosten und die Grundschuldbestellungskosten als Sonderbelastung einmalig vom Steuern absetzen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="rudi, post: 2604, member: 62"] Hallo, Richard wenn du mit der Anschaffungskosten die 40000€ meinst, kannst du diese leider steuerlich nicht geltend machen, weil du die Wohnung selber benutzt. Anders wäre es, wenn du die Wohnung vermieten würdest. Dann musst du zwar die Mieteinnahmen versteuern aber die Anschaffungskosten durch die 2% Afa und noch die Zinsen für das Darlehen kannst du vom Steuer absetzen. Du kannst aber die Notarkosten und die Grundschuldbestellungskosten als Sonderbelastung einmalig vom Steuern absetzen. Gruß [/QUOTE]
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