Hallo,
angenommen du kaufst ein Haus als Kapitalanlage (Ein Objekt zum selber bewohnen ist ausgeschlossen bei der Afa) Der Kaufpreis, samt Kaufnebenkosten, beträgt 500.00€.
Das Finanzamt rechnet dir vor und sagt; "von diesen 500.000€ fallen 150.000€ auf das Grundstück" Das Grundstück kannst du nicht abschreiben, weil Grundstücke werden ja mit Alter nicht strapaziert und werden auch nicht abgeschrieben.
So, dann bleiben von den 500.000€ nur noch 350.000€. Wenn dein Objekt kein Denkmal aufweist, dann darfst du gemäß Afa nur 2% abschreiben.
2% von 350.000€ machen im Jahre 7.000€ aus.
Linear abgeschrieben bedeutet, dass du das Objekt nach 50 Jahren abgeschrieben hast.
Diese 2% (7000,00€) kannst du von den Mieteinnahmen abziehen und dann musst du die restlichen Mieteinnahmen abzüglich der Zinsen und sonstigen Ausgaben (Investition- und Instandhaltungskosten) versteuern.
Angenommen du hast 50.000€ Netto-Mieteinnahmen.
Du zahlst im Jahr 20.000€ Zinsen an die Bank.
Dann hast du im selben Jahr 10.000€ ans Reparaturkosten.
Folglich musst du 50.000€-20.000€-10.000€-7.000€= 13.000€ versteuern.
Gruß