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UlliHRO
Wir haben uns vor kurzem einen etwas teureren Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt haben wir aber im Nachhinein festgestellt, das das Auto ein Unfallauto ist. Der Händler streitet dies ab und weigert sich den Kauf rückgängig zu machen.
Wir haben aber viel Geld für einen Unfallwagen bezahlt und wollen jetzt vom Kauf wieder zurücktreten. Ist das denn ein Fall bei dem unsere Rechtschutzversicherung einspringt?
Wir haben aber viel Geld für einen Unfallwagen bezahlt und wollen jetzt vom Kauf wieder zurücktreten. Ist das denn ein Fall bei dem unsere Rechtschutzversicherung einspringt?