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Crash
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- 02.12.2011
- Beiträge
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Hallöchen
Folgendes Szenario...
Festgeld, z. B. eine ausländische Direktbank (Bank .. XXX und andere) Diese unterliegen ja bekanntlich den gesetzlichen Regelungen KWG. In der Regel haben diese auch in Deutschland eine Niederlassung.
Es kommt nun zu einer Pleite dieser ausländischen Bank.
Das ganze Konsortium wird, aus welchen Gründen auch immer, wieder von einer ausländischen Bank übernommen, deren Sitz sich nicht in der EU befindet.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Die übernehmende Bank entzieht sich ja vermutlich den Bestimmungen der EU.
Erhalte ich vorab Infos, bevor es soweit ist? ;-)
Gibt es hier Kontrollorgane, besteht Informationspflicht dem Kunden gegenüber?
Greift in diesem Fall die Einlagensicherung und bedient vorab die Sparer?
Hat hierzu jemand Informationen, bzw. fundierte Nachweise, wie die Realität aussieht?
Wird sicherlich viele interessieren!?
1000-Dank dafür.
crash
Folgendes Szenario...
Festgeld, z. B. eine ausländische Direktbank (Bank .. XXX und andere) Diese unterliegen ja bekanntlich den gesetzlichen Regelungen KWG. In der Regel haben diese auch in Deutschland eine Niederlassung.
Es kommt nun zu einer Pleite dieser ausländischen Bank.
Das ganze Konsortium wird, aus welchen Gründen auch immer, wieder von einer ausländischen Bank übernommen, deren Sitz sich nicht in der EU befindet.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Die übernehmende Bank entzieht sich ja vermutlich den Bestimmungen der EU.
Erhalte ich vorab Infos, bevor es soweit ist? ;-)
Gibt es hier Kontrollorgane, besteht Informationspflicht dem Kunden gegenüber?
Greift in diesem Fall die Einlagensicherung und bedient vorab die Sparer?
Hat hierzu jemand Informationen, bzw. fundierte Nachweise, wie die Realität aussieht?
Wird sicherlich viele interessieren!?
1000-Dank dafür.
crash