Hallo,
es gibt im deutschen BGB diese bestimmte Erbhierarchie. Darüberhinaus gibt es den berüchtigten Pflichtteil. Fällt der erste Erbe aus, geht´s weiter mit Nr. Zwo usw. ...
Bei dem testamentarischen Verfahren (oder auch wenn es keine verwertbaren Dokumente dieser Art gibt), wird JEDE(R) der Anwesenden einzeln gefarg: "Nehmen Sie das Erbe an?" Und JEDE(R) darf sagen: "F... dich selber, Alter!" oder zumindest so ähnlich...
Wenn Sie also eingeladen worden sind, können Sie imemr hingehen und absagen. Oder Sie gehen gar nicht hin, sondern geben nur eine schriftliche Replik: "F... dich selber, Alter!" oder zumindest so ähnlich...
Wenn Sie nicht eingelanden sind, sondern nur Ihr Weib: Dann geht es Sie nichts an - wie gesagt, das geht sow eiter, wenn qalle absagen, aber ob Sie als Ehemann der Schwägerin vom Halbgeschwister des Vaters da überhaupt aufgerufen werden, sit mehr als fraglich! Wenn doch dann sagen Sie einfach Ihr Ferslein auf: "F... dich selber, Du alter Sack!" oder zumindest so ähnlich und schon sind Sie frei!
In der BRD kann man über vieles schimpfen, aber eines ist gut geregelt: Sie können von Niemandem gezwungen werden, eine Erbe anzutreten! Sie haben stets das Recht zu sagen: ... ... Aber warten Sie bitte ab, bis man Sie persönlich fragt! Einen automatismus gibt es nicht - zum Schluß landen die Schulden oder die Millionen von dieer unmöglichen Person halt beim Staat. Also das System ist wirklich wasserdicht.