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Die ERV bietet in ihrer Reiserücktrittsversicherung neuerdings einen Urlaubszuschuss für Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingte Kündigung an. Verliert der Versicherte unerwartet durch eine betriebsbedingte Kündigung den Arbeitsplatz, so kann er laut der ERV seine Reise stornieren und die in der Reiserücktrittsversicherung vereinbarten Stornokosten erstattet bekommen oder der Arbeitnehmer erhält einen vertraglich vereinbarten Zuschuss zu seinem Urlaub von der ERV.