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Hallo,
gilt denn der Taschengeld-Paragraph noch und wie sieht es dabei mit Internetkäufen aus? Mein Sohn der gerade einmal 14 ist hat sich gestern im Internet ein teures Smartphone bestellt. Das Geld hat er sich angespart. Müsste denn bei so einem teuren Gerät nicht auch das Alter abgefragt werden? Ich möchte nicht, das er sein gespartes Geld einfach für so etwas teures ausgibt.
gilt denn der Taschengeld-Paragraph noch und wie sieht es dabei mit Internetkäufen aus? Mein Sohn der gerade einmal 14 ist hat sich gestern im Internet ein teures Smartphone bestellt. Das Geld hat er sich angespart. Müsste denn bei so einem teuren Gerät nicht auch das Alter abgefragt werden? Ich möchte nicht, das er sein gespartes Geld einfach für so etwas teures ausgibt.