Hallo,
ich bin froh, daß Sie die Kritik an dem Anbieter im Nachsatz doch noch reinbekommen haben, nachdem der Name schon fallen mußte...
Bei einem >Genußrecht< handelt es sich um eine deutsch-österreichische Spezialität des Handels- und Finanzrechtes!
Die Problematik läßt sich so zusammenfassen: Beim Genußrecht hat der Anleger keinerlei Mitsprachemögl., sondern der Gönner kann gegebenenfalls hier rel. einfach alles wiederrufen. Dann ist es vorbei mit Ihrem Genuss...
Zwar hat P. in den letzten Jahren zuverlässig gezahlt, aber eine Garantie für die Zukuft ist das nicht - was wirklich zählt, sit das was drinsteht; und das heißt hier >Genußrecht<.
Ferner ist P. kein einheitliches Unternehmen, wie in der Werbung gerne getan wird, sondern in Wahrheit ein verschachtelte Interessengemenge, das im Diagramm aussieht wie die typische Briefkastenmasche der "Offshore-Buchhaltung". Achtung: Ich sagte: sieht so aus...
Das Beides zusammen mit der Tatsache, daß P. "Haustürgeschäfte" macht, sollte beim informierten Anleger genügend Aufmerken erzeugen...