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Unregistriert
Hallo,
ich habe im Jahr 2004 einen BHW-Bausparer für die Tochter (damals 16 Jahre) abgeschlossen. Der Vertrag ist derzeit zu ca. 35% der Bausparsumme angespart, Wohnungsbauprämie wurde immer beantragt, auf Zuteilung verzichtet, da Tochter noch studiert und kein Bedarf besteht. Jetzt drängt uns der Vertreter, einen neuen Vertrag abzuschließen, weil angeblich die Wohnungsbauprämie sonst nicht mehr möglich ist.
Bei allen Recherchen finde ich aber nur die Mindestfrist von 7 Jahren bei Bausparverträgen und nie eine Begrenzung nach oben.
Ich verstehe nicht, warum ich den Vertrag nicht einfach weiter ansparen können soll und auch Wohnungsbauprämie darauf bekomme.
Auch in den AGB zum abgeschlossenen Vertrag DispomaXX habe ich keine begrenzende Fristen gefunden.
Als Motiv "finde" ich nur die erhöhten Zinsen von 3,5% nach mind. 7 Jahren und Verzicht auf das Bauspardarlehen. Es gibt in den AGB nur die Klausel, das die Gesamtverzinsung von 2+1,5% nur auf Guthaben bis zur Bausparsumme gewährt wird, übersteigende Beträge also nur mit dem Basiszins verzinst werden.
Gibt es da begrenzende Regelungen für die Wohnungsbauprämie oder auch den Bausparvertrag?
ich habe im Jahr 2004 einen BHW-Bausparer für die Tochter (damals 16 Jahre) abgeschlossen. Der Vertrag ist derzeit zu ca. 35% der Bausparsumme angespart, Wohnungsbauprämie wurde immer beantragt, auf Zuteilung verzichtet, da Tochter noch studiert und kein Bedarf besteht. Jetzt drängt uns der Vertreter, einen neuen Vertrag abzuschließen, weil angeblich die Wohnungsbauprämie sonst nicht mehr möglich ist.
Bei allen Recherchen finde ich aber nur die Mindestfrist von 7 Jahren bei Bausparverträgen und nie eine Begrenzung nach oben.
Ich verstehe nicht, warum ich den Vertrag nicht einfach weiter ansparen können soll und auch Wohnungsbauprämie darauf bekomme.
Auch in den AGB zum abgeschlossenen Vertrag DispomaXX habe ich keine begrenzende Fristen gefunden.
Als Motiv "finde" ich nur die erhöhten Zinsen von 3,5% nach mind. 7 Jahren und Verzicht auf das Bauspardarlehen. Es gibt in den AGB nur die Klausel, das die Gesamtverzinsung von 2+1,5% nur auf Guthaben bis zur Bausparsumme gewährt wird, übersteigende Beträge also nur mit dem Basiszins verzinst werden.
Gibt es da begrenzende Regelungen für die Wohnungsbauprämie oder auch den Bausparvertrag?