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Die Jobcenter wollen den Leistungsmissbrauch nun noch effektiver verhindern. Dazu sollte den Hartz IV Empfängern im Netz nachspioniert werden. Allerdings sieht dies der oberste Datenschützer, Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, gänzlich anders und warnt die Behörden eindringlich und scharf. Das Nachschnüffeln in sozialen Netzwerken sei rechtswidrig. Eine „gezielte Recherche“ sei nicht erlaubt. Diverse Jobcenter fragten an, da sie via Facebook die Angaben der ALG 2 Empfänger prüfen wollten. Es sei lediglich in „absoluten Ausnahmefällen“ erlaubt, etwa wenn ein konkreter Betrugsverdacht vorliegt.