Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 18. September 2020
„Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes“
Besitzer von Eigentumswohnungen dürften aufatmen: Sie sollen bereits dieses Jahr die Möglichkeit bekommen, den Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einen Glasfaseranschluss eigenständig in Auftrag zu geben. Bisher war dazu grundsätzlich das Einverständnis der Mehrheit aller Eigentümer erforderlich und führte oftmals zu diskussionsfreudigen Versammlungsterminen. Zahlen müssen in Zukunft nur diejenigen, die für eine Modernisierungsmaßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen müssen alle Eigentümer die geplante Maßnahme anteilmäßig bezahlen – die Kosten dürfen allerdings nicht unverhältnismäßig sein.
Für Hausverwalter ist künftig eine Zertifizierung und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich. Damit soll die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich verbessert werden.
Fazit:
Eine sogenannte „Koalition der Sanierungswilligen“ könnte in Zukunft auch dazu beitragen, insbesondere beim Thema Energiewende einen Durchbruch zu ermöglichen. Bisher hinkten Wohnungseigentümergemeinschaften gerade im Hinblick auf energetische Sanierungsvorhaben gegenüber anderen Wohnformen massiv hinterher. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Handlungsfähigkeit und Investitionsbereitschaft ist vorbereitet – bleibt nur noch zu hoffen, dass die am 17.09.2020 vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle auch die Zustimmung des Bundesrates findet. Dann können die neuen Regelungen voraussichtlich ab 01.12.2020 in Kraft treten.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 18. September 2020
„Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes“
Besitzer von Eigentumswohnungen dürften aufatmen: Sie sollen bereits dieses Jahr die Möglichkeit bekommen, den Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einen Glasfaseranschluss eigenständig in Auftrag zu geben. Bisher war dazu grundsätzlich das Einverständnis der Mehrheit aller Eigentümer erforderlich und führte oftmals zu diskussionsfreudigen Versammlungsterminen. Zahlen müssen in Zukunft nur diejenigen, die für eine Modernisierungsmaßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen müssen alle Eigentümer die geplante Maßnahme anteilmäßig bezahlen – die Kosten dürfen allerdings nicht unverhältnismäßig sein.
Für Hausverwalter ist künftig eine Zertifizierung und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich. Damit soll die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich verbessert werden.
Fazit:
Eine sogenannte „Koalition der Sanierungswilligen“ könnte in Zukunft auch dazu beitragen, insbesondere beim Thema Energiewende einen Durchbruch zu ermöglichen. Bisher hinkten Wohnungseigentümergemeinschaften gerade im Hinblick auf energetische Sanierungsvorhaben gegenüber anderen Wohnformen massiv hinterher. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Handlungsfähigkeit und Investitionsbereitschaft ist vorbereitet – bleibt nur noch zu hoffen, dass die am 17.09.2020 vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle auch die Zustimmung des Bundesrates findet. Dann können die neuen Regelungen voraussichtlich ab 01.12.2020 in Kraft treten.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de