Holger Feick - HF FC GmbH
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 27. März 2020
„Corona – Update“
Aktuell konzentrieren sich die Wirtschaftsnachrichten auf die Hilfsangebote für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Soweit es sich nicht um die bundeseinheitliche KfW-Corona-Hilfe handelt, sind die landesspezifischen Soforthilfeprogramme unterschiedlich ausgestaltet. Für Hessen ist von Vorteil, dass der Bundes- und der Landeszuschuss in einem einheitlichen Antrag über das Regierungspräsidium Kassel ab dem 30. März (und nicht vorher!) online beantragt werden können. Es sind überschaubare Angaben und Unterlagen erforderlich. Eine weitere Liquiditätserleichterung bringt der Beschluss des Bundestages, die Raten bei Verbraucherdarlehen im zweiten Quartal auszusetzen. Viele Geldhäuser haben hierauf bereits reagiert – beispielhaft hier die Pressemitteilung des DSGV. Darüber hinaus können weitere Erleichterungen im Bereich der Steuern und der Personalkosten (Kurzarbeitergeld sowie Sozialversicherungsbeiträge) beansprucht werden. In begründeten Fällen gibt es auch finanzielle Unterstützung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Fazit:
Die Krise bringt Gewinner und Verlierer hervor – nicht jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und Freiberufler wird sich in der Krise behaupten können und am Markt bestehen bleiben. Deshalb gilt es, besonnen zu handeln. Die angebotenen Hilfsinstrumente sollten – soweit zutreffend und möglich – miteinander kombiniert werden. Dies erzeugt Liquidität für einen längeren Zeitraum. Wichtig ist, vollständige und ehrliche Angaben in den verschiedenen Antragsformularen zu machen. Prüfungsmechanismen sind vorhanden und können nicht per se ausgeschlossen werden. Von jedem Einzelnen ist Geduld gefordert, denn die Systeme werden zumindest am Anfang überlastet sein. Anträge können auch über den 30. März hinaus gestellt werden.
Bleiben Sie gesund – bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 27. März 2020
„Corona – Update“
Aktuell konzentrieren sich die Wirtschaftsnachrichten auf die Hilfsangebote für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Soweit es sich nicht um die bundeseinheitliche KfW-Corona-Hilfe handelt, sind die landesspezifischen Soforthilfeprogramme unterschiedlich ausgestaltet. Für Hessen ist von Vorteil, dass der Bundes- und der Landeszuschuss in einem einheitlichen Antrag über das Regierungspräsidium Kassel ab dem 30. März (und nicht vorher!) online beantragt werden können. Es sind überschaubare Angaben und Unterlagen erforderlich. Eine weitere Liquiditätserleichterung bringt der Beschluss des Bundestages, die Raten bei Verbraucherdarlehen im zweiten Quartal auszusetzen. Viele Geldhäuser haben hierauf bereits reagiert – beispielhaft hier die Pressemitteilung des DSGV. Darüber hinaus können weitere Erleichterungen im Bereich der Steuern und der Personalkosten (Kurzarbeitergeld sowie Sozialversicherungsbeiträge) beansprucht werden. In begründeten Fällen gibt es auch finanzielle Unterstützung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Fazit:
Die Krise bringt Gewinner und Verlierer hervor – nicht jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und Freiberufler wird sich in der Krise behaupten können und am Markt bestehen bleiben. Deshalb gilt es, besonnen zu handeln. Die angebotenen Hilfsinstrumente sollten – soweit zutreffend und möglich – miteinander kombiniert werden. Dies erzeugt Liquidität für einen längeren Zeitraum. Wichtig ist, vollständige und ehrliche Angaben in den verschiedenen Antragsformularen zu machen. Prüfungsmechanismen sind vorhanden und können nicht per se ausgeschlossen werden. Von jedem Einzelnen ist Geduld gefordert, denn die Systeme werden zumindest am Anfang überlastet sein. Anträge können auch über den 30. März hinaus gestellt werden.
Bleiben Sie gesund – bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de