Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 3. August 2018
„Maklercourtage - Bestellerprinzip“
Der Beitrag in cash-online ist ein willkommener Denkanstoß. Was bei der Miete von Immobilien bereits umgesetzt wurde, regen die Grünen nun auch für den Immobilienerwerb an: das Bestellerprinzip. Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll im Falle des erfolgreichen Verkaufs auch die Courtage bezahlen. Wenige Makler handeln bereits nach diesem Prinzip, wonach die Courtage für den Makler – die sogenannte Innenprovision – von der Verkäuferseite gezahlt wird. Immerhin eine Ersparnis für die Käuferseite in Höhe von circa 6 Prozent des Kaufpreises.
Die Befürchtung mancher Marktbeobachter, dass sich dieser Teil der Kaufnebenkosten in entsprechend höheren Immobilienpreisen niederschlagen wird, teile ich nicht. Sicher wird beim Bestellerprinzip der Verkäufer versuchen, einen höheren Preis für seine Immobilie zu erzielen. Letztendlich entscheiden jedoch Angebot und Nachfrage.
Die weitere Forderung der Grünen, die Provision für Makler bei Wohnimmobilien auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer zu begrenzen, wäre zwar eine echte Ersparnis – egal ob für Käufer oder Verkäufer – birgt jedoch Risiken. In strukturschwachen Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen könnte dies zur Existenzbedrohung für manche Immobilienmakler führen.
Fazit:
Das „Wer bestellt, der bezahlt – Prinzip“ stellt Käufer von Immobilien auf dieselbe Rechtsposition wie Mieter. Hierdurch wird Käufern auch die Möglichkeit einer Finanzierung maßgeblich erleichtert. Denn grundsätzlich gilt, dass Nebenkosten aus Eigenmitteln zu bezahlen sind. Die Maklercourtage kann hier ganz schnell einige tausend Euro ausmachen. Mit weiteren Nebenkosten wie Grundsteuer, Notar, Grundbuchamt summieren sich diese auf etwa 14 Prozent. Da tut es gut, wenn 6 Prozent Courtage entfallen.
Bei der beabsichtigten Senkung der Maklercourtage ist eine stufenweise Anpassung in Anlehnung an die jeweiligen regionalen Immobilienpreise (z. B. nach Immobilien-Preisatlas) wirtschaftlich sinnvoll – je höher die Immobilienpreise desto niedriger die Maklercourtage.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 3. August 2018
„Maklercourtage - Bestellerprinzip“
Der Beitrag in cash-online ist ein willkommener Denkanstoß. Was bei der Miete von Immobilien bereits umgesetzt wurde, regen die Grünen nun auch für den Immobilienerwerb an: das Bestellerprinzip. Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll im Falle des erfolgreichen Verkaufs auch die Courtage bezahlen. Wenige Makler handeln bereits nach diesem Prinzip, wonach die Courtage für den Makler – die sogenannte Innenprovision – von der Verkäuferseite gezahlt wird. Immerhin eine Ersparnis für die Käuferseite in Höhe von circa 6 Prozent des Kaufpreises.
Die Befürchtung mancher Marktbeobachter, dass sich dieser Teil der Kaufnebenkosten in entsprechend höheren Immobilienpreisen niederschlagen wird, teile ich nicht. Sicher wird beim Bestellerprinzip der Verkäufer versuchen, einen höheren Preis für seine Immobilie zu erzielen. Letztendlich entscheiden jedoch Angebot und Nachfrage.
Die weitere Forderung der Grünen, die Provision für Makler bei Wohnimmobilien auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer zu begrenzen, wäre zwar eine echte Ersparnis – egal ob für Käufer oder Verkäufer – birgt jedoch Risiken. In strukturschwachen Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen könnte dies zur Existenzbedrohung für manche Immobilienmakler führen.
Fazit:
Das „Wer bestellt, der bezahlt – Prinzip“ stellt Käufer von Immobilien auf dieselbe Rechtsposition wie Mieter. Hierdurch wird Käufern auch die Möglichkeit einer Finanzierung maßgeblich erleichtert. Denn grundsätzlich gilt, dass Nebenkosten aus Eigenmitteln zu bezahlen sind. Die Maklercourtage kann hier ganz schnell einige tausend Euro ausmachen. Mit weiteren Nebenkosten wie Grundsteuer, Notar, Grundbuchamt summieren sich diese auf etwa 14 Prozent. Da tut es gut, wenn 6 Prozent Courtage entfallen.
Bei der beabsichtigten Senkung der Maklercourtage ist eine stufenweise Anpassung in Anlehnung an die jeweiligen regionalen Immobilienpreise (z. B. nach Immobilien-Preisatlas) wirtschaftlich sinnvoll – je höher die Immobilienpreise desto niedriger die Maklercourtage.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de