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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 27. April 2018

„Die Grundsteuer in der Zukunft – 4 Modelle in der Überlegung“

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www.sueddeutsche.de/wirtschaft/grundsteuer-zukunft-modelle-1.3937752

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Regierung zu einer Reform. Die im Artikel beschriebenen vier Modelle beleuchten Vor- und Nachteile. Allen ist gemeinsam, dass damit ein hoher Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Letztendlich hätten die Belastungen aus der „neuen“ Grundsteuer in erster Linie die Eigentümer von Einfamilienhäusern zu tragen. Je nach Modell werden Grundbesitzer mit Mehrfamilienhäusern oder mit Altbauten entlastet, während Eigentümer von Neubauten stärker zur Kasse gebeten werden. Und auch für Mieter kann es unterschiedliche Szenarien geben. In jedem Fall bleibt die Grundsteuer auch zukünftig eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.

Somit wird sich die gesetzlich aufgebürdete Reform auch auf das Verhalten der Immobilieninteressierten auswirken – neues Haus bauen versus gebrauchte Immobilie kaufen.

Das beschriebene Modell 4 - welches unter anderem auf Hessen zurückgeht – stellt sich zurzeit als die pragmatischste und gerechteste Variante dar. Wir dürfen gespannt sein, welches Gesetz unsere Regierung erlassen wird, um die Vorgaben des Urteils verfassungskonform zu erfüllen.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

www.hf-finanzconsulting.de

siehe auch:

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/grundsteuer-urteil-unzulaessig-bundesverfassungsgericht-1.3937736

 
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