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Sunny
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur folgenden Fall.
Ein Angestellter übt nebenbei selbständige Tätigkeiten aus und verdient im Monat zusätzlich 5-600 Euro dazu.
Die Einnahmen und Ausgaben für diese Nebentätigkeit führt der über sein privaten Konto aus. Er hat also eine Mischkonto wo er private ausgaben und berufliche Ausgaben führt.
Bei einer Betriebsprüfung soll er nun die Kontoauszüge vorlegen. Dies sind nun die Auszüge des privaten Kontos. Soweit so gut. Dem können wir auch noch folgen.
Wie sieht es den jetzt mit der BErechnung aus also wie soll man erkennen, welche Ausgaben für seine privaten Gebrauch und welche für die selbständige Tätigkeit ausgeht ?
Und was ist eigentlich mit den privaten Ausgaben die er nicht vorzeigen möchte. Wenn er also Kontoauszüge vorlegt und hier Ausgaben drin stehen die keinen ja was angehen. Kann oder darf er diese durchstreichen oder sonst noch was ?
Ist es erlaubt die privaten Ausgaben unkenntlich zu machen ?
Würde mal gerne eure Meinungen dazu hören.
Dankeschön!
Sunny
ich habe mal eine Frage zur folgenden Fall.
Ein Angestellter übt nebenbei selbständige Tätigkeiten aus und verdient im Monat zusätzlich 5-600 Euro dazu.
Die Einnahmen und Ausgaben für diese Nebentätigkeit führt der über sein privaten Konto aus. Er hat also eine Mischkonto wo er private ausgaben und berufliche Ausgaben führt.
Bei einer Betriebsprüfung soll er nun die Kontoauszüge vorlegen. Dies sind nun die Auszüge des privaten Kontos. Soweit so gut. Dem können wir auch noch folgen.
Wie sieht es den jetzt mit der BErechnung aus also wie soll man erkennen, welche Ausgaben für seine privaten Gebrauch und welche für die selbständige Tätigkeit ausgeht ?
Und was ist eigentlich mit den privaten Ausgaben die er nicht vorzeigen möchte. Wenn er also Kontoauszüge vorlegt und hier Ausgaben drin stehen die keinen ja was angehen. Kann oder darf er diese durchstreichen oder sonst noch was ?
Ist es erlaubt die privaten Ausgaben unkenntlich zu machen ?
Würde mal gerne eure Meinungen dazu hören.
Dankeschön!
Sunny