Z
Zohan
Hallo Zusammen,
folgender Fall liegt Vor:
Mann und Frau (Pärchen) wollen zusammen ins Ausland. Hier soll ein Haus vom Vater des MAnnes auf seinen Namen überschrieben werden.
Jedoch ist der Mann sied über 15 Monaten krank. Derzeit bezieht er Krankengeld von der Krankenversicherung.
Diese Auslandsreise würde für den Mann auch als Erholungsurlaub gelten.
Jedoch gibt die Versicherung kein Okay für die Abreise ins Ausland.
Was kann man machen ?
Also kann man gegen diese Entscheidung der Versicherung vorgehen ?
Was sagen die Gesetze ?
Welche Möglichkeiten gibt es den sonst noch ?
Die Überschreibung des Hauses kann nur in diesem Land stattfinden. Die KV möchte aber nicht das der Mann den Wohngebiet nicht verlässt.
Darf man keine Auslandsreise vornehmen wenn man krankengeld von der Krankenkasse bezieht?
Danke schonmal für die Hilfe!
Zohan
folgender Fall liegt Vor:
Mann und Frau (Pärchen) wollen zusammen ins Ausland. Hier soll ein Haus vom Vater des MAnnes auf seinen Namen überschrieben werden.
Jedoch ist der Mann sied über 15 Monaten krank. Derzeit bezieht er Krankengeld von der Krankenversicherung.
Diese Auslandsreise würde für den Mann auch als Erholungsurlaub gelten.
Jedoch gibt die Versicherung kein Okay für die Abreise ins Ausland.
Was kann man machen ?
Also kann man gegen diese Entscheidung der Versicherung vorgehen ?
Was sagen die Gesetze ?
Welche Möglichkeiten gibt es den sonst noch ?
Die Überschreibung des Hauses kann nur in diesem Land stattfinden. Die KV möchte aber nicht das der Mann den Wohngebiet nicht verlässt.
Darf man keine Auslandsreise vornehmen wenn man krankengeld von der Krankenkasse bezieht?
Danke schonmal für die Hilfe!
Zohan