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marned
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- Registriert seit
- 14.08.2011
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Hallo!
Ich miete eine Wohnung seit 2 Jahren, mein Freund übernachtet sehr oft bei mir. Heute hatten wir einen Streit und er hat dabei eine Zimmertür so stark zugeschlagen, dass das Glas mit dem Bruch ausgflogen ist. Muss den Türglasersatz seine Privathaftpflichversicherung wegen einer groben Fahrlässigkeit bezahlen? Für mich ist das prinzipiell, da ich keine Hausratversicherung habe. Wenn es so ist, wie ich vermutet habe, dann wie soll ich, bzw. wir beweisen, dass dieser Schaden von meinem Freund verursacht wurde und ohne Absicht die Glasscheibe kaputtzumachen?
Ich miete eine Wohnung seit 2 Jahren, mein Freund übernachtet sehr oft bei mir. Heute hatten wir einen Streit und er hat dabei eine Zimmertür so stark zugeschlagen, dass das Glas mit dem Bruch ausgflogen ist. Muss den Türglasersatz seine Privathaftpflichversicherung wegen einer groben Fahrlässigkeit bezahlen? Für mich ist das prinzipiell, da ich keine Hausratversicherung habe. Wenn es so ist, wie ich vermutet habe, dann wie soll ich, bzw. wir beweisen, dass dieser Schaden von meinem Freund verursacht wurde und ohne Absicht die Glasscheibe kaputtzumachen?