Meine Bausparkasse hat mitgeteilt, dass sie kündigen will. Ich möchte die Kündigung aber nicht!

Diskutiere Meine Bausparkasse hat mitgeteilt, dass sie kündigen will. Ich möchte die Kündigung aber nicht! im Bausparverträge Forum im Bereich Versicherungen; Kunden sollten ihre rechtlichen Ansprüche von einem Anwalt prüfen lassen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen. Dies ist...
Lector

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Kunden sollten ihre rechtlichen Ansprüche von einem Anwalt prüfen lassen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen. Dies ist allerdings nur in den Fällen anzuraten, in denen die Kunden eine Rechtsschutzversicherung haben, die entsprechende Fälle abdeckt. Andernfalls können erhebliche Kosten auf sie zukommen.

Einer bereits ausgesprochenen oder angedrohten Kündigung kann mit einem Musterbrief widersprochen werden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der jeweiligen Bausparkasse oder Bank anzurufen. Dieses Verfahren ist für die Kunden kostenlos, kann aber längere Zeit dauern. Zeit, die unter Umständen wertvoll sein kann. Außerdem können Sie während des Verfahrens keine Klage aufgrund der Kündigung einreichen.

Eine Übersicht der wichtigsten Schlichtungs-, Ombuds- und Kundenbeschwerdestellen in der deutschen Finanzbranche können Sie hier herunterladen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schlichtungsstelle zuständig ist, schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Homepage Ihrer Bausparkasse nach.

Einige Schlichtungsstellen der Bausparkassen schlagen sich vorschnell auf die Seite der Kassen, obwohl viele Rechtsfragen höchstrichterlich nicht geklärt sind. Negative Schlichtungssprüche könnten sich also in einigen Jahren aufgrund neuer Gerichtsurteile als falsch herausstellen.

Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit einer Klage in Erwägung ziehen. Unter Umständen können Sie sich mit anderen Betroffenen an einer Sammelklage beteiligen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für einen rechtlichen Streit in dieser Sache Deckungsschutz gewährt.
 
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eBaum

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Gibt es nicht ein neues Urteil das solche Kündigungen legitimiert ?
 
hansakur

hansakur

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Viel kann man da nicht machen. Ist halt ne Schande, wie man da um seine guten Anlage geprellt wird.
Und mit den neuen Tarifen, kann man sich Bausparverträge auch schenken
 
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Azurmurer

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Würde direkt die Bausparkasse wechseln. So kann man nicht mit Kunden umgehen.
 
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AndrejNikitin

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Das Gerichtsurteil ist gar nicht mal so neu - wenn es überhaupt relevant sein sollte - da es sich bei den meisten Verträgen um solche handelt, welche von beiden Seiten (meist ohne Einschränkungen seitens der Bank) "im Regelfall" (also nach der Zuteilung) gekündigt werden können. Da wo sich wirklich ein Einspruch lohnt, das sind meist Spezialfälle, wo aufgrund der Vertragskonstellation davon abgewichen wird oder es zu scheinbar vertragswidrigen Laufzeitverkürzungen kommt.
 
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Idefor

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Wie sit da jetzt der Stand dazu? was ist hier raus gekommen?
 
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Belisa

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Hatte einen ähnlichen Fall
haben einfach den Bausparer gewechselt da wir öfters gehört haben das die Banken das durch bekommen
 
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AnetteBrunette

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Was hast du am ende gemacht?
 
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