Lector
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- 20.10.2016
- Beiträge
- 24
Kunden sollten ihre rechtlichen Ansprüche von einem Anwalt prüfen lassen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen. Dies ist allerdings nur in den Fällen anzuraten, in denen die Kunden eine Rechtsschutzversicherung haben, die entsprechende Fälle abdeckt. Andernfalls können erhebliche Kosten auf sie zukommen.
Einer bereits ausgesprochenen oder angedrohten Kündigung kann mit einem Musterbrief widersprochen werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der jeweiligen Bausparkasse oder Bank anzurufen. Dieses Verfahren ist für die Kunden kostenlos, kann aber längere Zeit dauern. Zeit, die unter Umständen wertvoll sein kann. Außerdem können Sie während des Verfahrens keine Klage aufgrund der Kündigung einreichen.
Eine Übersicht der wichtigsten Schlichtungs-, Ombuds- und Kundenbeschwerdestellen in der deutschen Finanzbranche können Sie hier herunterladen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schlichtungsstelle zuständig ist, schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Homepage Ihrer Bausparkasse nach.
Einige Schlichtungsstellen der Bausparkassen schlagen sich vorschnell auf die Seite der Kassen, obwohl viele Rechtsfragen höchstrichterlich nicht geklärt sind. Negative Schlichtungssprüche könnten sich also in einigen Jahren aufgrund neuer Gerichtsurteile als falsch herausstellen.
Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit einer Klage in Erwägung ziehen. Unter Umständen können Sie sich mit anderen Betroffenen an einer Sammelklage beteiligen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für einen rechtlichen Streit in dieser Sache Deckungsschutz gewährt.
Einer bereits ausgesprochenen oder angedrohten Kündigung kann mit einem Musterbrief widersprochen werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der jeweiligen Bausparkasse oder Bank anzurufen. Dieses Verfahren ist für die Kunden kostenlos, kann aber längere Zeit dauern. Zeit, die unter Umständen wertvoll sein kann. Außerdem können Sie während des Verfahrens keine Klage aufgrund der Kündigung einreichen.
Eine Übersicht der wichtigsten Schlichtungs-, Ombuds- und Kundenbeschwerdestellen in der deutschen Finanzbranche können Sie hier herunterladen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schlichtungsstelle zuständig ist, schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Homepage Ihrer Bausparkasse nach.
Einige Schlichtungsstellen der Bausparkassen schlagen sich vorschnell auf die Seite der Kassen, obwohl viele Rechtsfragen höchstrichterlich nicht geklärt sind. Negative Schlichtungssprüche könnten sich also in einigen Jahren aufgrund neuer Gerichtsurteile als falsch herausstellen.
Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit einer Klage in Erwägung ziehen. Unter Umständen können Sie sich mit anderen Betroffenen an einer Sammelklage beteiligen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für einen rechtlichen Streit in dieser Sache Deckungsschutz gewährt.