K
Kapoletti
Tagchen, eine bescheidene Frage.
Wenn die Arbeitsagentur den Mitarbeitern einer Firma Insolvenzgeld zahlt, da die Firma eine Insolvenz angemeldet hat, muss der Inhaber der Firma denn dieses Insolvenzgeld zurückzahlen bzw. kommt das auf den großen Haufen drauf ? Wird also die Arbeitsagentur auch zu einem Gläubiger oder muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden ? Insolvenz heisst ja nicht dass man 100% Pleite geht sondern nur das man zum Zeitpunkt der Stellung zahlungsunfähig ist. Kann ja durch einen Insolvenzverwalter möglicherweise wieder in die Bahnen gelenkt werden.
Wenn die Arbeitsagentur den Mitarbeitern einer Firma Insolvenzgeld zahlt, da die Firma eine Insolvenz angemeldet hat, muss der Inhaber der Firma denn dieses Insolvenzgeld zurückzahlen bzw. kommt das auf den großen Haufen drauf ? Wird also die Arbeitsagentur auch zu einem Gläubiger oder muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden ? Insolvenz heisst ja nicht dass man 100% Pleite geht sondern nur das man zum Zeitpunkt der Stellung zahlungsunfähig ist. Kann ja durch einen Insolvenzverwalter möglicherweise wieder in die Bahnen gelenkt werden.