sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
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- 15.01.2012
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Hi,
Damit haben die Rentner nicht gerechnet. Jetzt sollen Rentner ihre Renteneinkünfte versteuern:
Berlin (dapd). Derzeit erhalten bundesweit viele Rentner einen Brief ihres Finanzamts: Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen. Die Finanzverwaltung schreibt dabei diejenigen Rentner an, bei denen sie eine Steuernachzahlung erwartet. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Nachdem die Finanzverwaltung die Daten bereits seit langem von den Rententrägern erhält, werden erstmals bundesweit die für das Kalenderjahr 2010 gemeldeten Beträge ausgewertet.
Wenn sich aufgrund der Rentenhöhe und eventueller weiterer, dem Finanzamt bekannter Einkünfte eine Steuernachzahlung ergeben könnte, erfolgt eine kurzfristige Aufforderung. Ehegatten erhalten dabei zwei einzelne Schreiben, um das Steuergeheimnis zu wahren.
Steuererklärung mit Langzeitwirkung
Die Aufforderung bedeutet aber nicht, dass letztlich auch Steuern nachgezahlt werden müssen.
In vielen Fällen helfen absetzbare Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, behindertenabhängige Steuervergünstigungen oder Handwerker- und andere Dienstleistungen im Haushalt, die Steuerlast zu verringern oder ganz zu vermeiden. Manchmal reichen auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge aus.
In diesen Fällen kann es bei der einmaligen Steuererklärung für das Jahr 2010 bleiben. Rentner sollten dann beim Finanzamt beantragen, dass sie für die Folgejahre von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern.
Die Deutsche Rentenversicherung weist schon seit vielen Jahren in zahlreichen Formularen auf die geänderten Steuerregeln hin und hilft mit einer Broschüre. (Quelle:Renteninformationsdienst)
Das ist nicht fair!
Gruss
Sabrina
Damit haben die Rentner nicht gerechnet. Jetzt sollen Rentner ihre Renteneinkünfte versteuern:
Berlin (dapd). Derzeit erhalten bundesweit viele Rentner einen Brief ihres Finanzamts: Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen. Die Finanzverwaltung schreibt dabei diejenigen Rentner an, bei denen sie eine Steuernachzahlung erwartet. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Nachdem die Finanzverwaltung die Daten bereits seit langem von den Rententrägern erhält, werden erstmals bundesweit die für das Kalenderjahr 2010 gemeldeten Beträge ausgewertet.
Wenn sich aufgrund der Rentenhöhe und eventueller weiterer, dem Finanzamt bekannter Einkünfte eine Steuernachzahlung ergeben könnte, erfolgt eine kurzfristige Aufforderung. Ehegatten erhalten dabei zwei einzelne Schreiben, um das Steuergeheimnis zu wahren.
Steuererklärung mit Langzeitwirkung
Die Aufforderung bedeutet aber nicht, dass letztlich auch Steuern nachgezahlt werden müssen.
In vielen Fällen helfen absetzbare Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, behindertenabhängige Steuervergünstigungen oder Handwerker- und andere Dienstleistungen im Haushalt, die Steuerlast zu verringern oder ganz zu vermeiden. Manchmal reichen auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge aus.
In diesen Fällen kann es bei der einmaligen Steuererklärung für das Jahr 2010 bleiben. Rentner sollten dann beim Finanzamt beantragen, dass sie für die Folgejahre von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern.
Die Deutsche Rentenversicherung weist schon seit vielen Jahren in zahlreichen Formularen auf die geänderten Steuerregeln hin und hilft mit einer Broschüre. (Quelle:Renteninformationsdienst)
Das ist nicht fair!
Gruss
Sabrina