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otta51
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Themenstarter
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- 14.06.2011
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Jede 3. Ehe wird in Deutschland geschieden.
Das heißt: Jeder Ehepatner, der mehr Rente bei der Scheidung hat, muß an den/die Ex
Versorgungsausgleich abtreten.
Ist der/die Ex einige Jahre jünger und der Versorgungsausleichspflichtige kommt früher in Rente, ist die Rente, die bei der Scheidung abgenommen wurde, für immer weg.
Eine Ausnahme: der/die Ex segnet vor der Zeit oder nach 3 Jahren in der Sie noch Ihre Ihre Rente erhielt, das Zeitliche. Lebt Sie einen Tag länger: Rente auch weg. Hat Sie aber zwischenzeitlich wieder geheiratet, erhält den neue Ehemann Ihre Rente.
Toll was?
So etwas nenne ich Diskriminierung und obendrein eine dreckige Rentenkürzung vom Staat.
Einzige Möglichkeit: Bei Heirat einen Vertrag mit Ehepartner auf Verzicht von Versorgungsausgleich.
Das heißt: Jeder Ehepatner, der mehr Rente bei der Scheidung hat, muß an den/die Ex
Versorgungsausgleich abtreten.
Ist der/die Ex einige Jahre jünger und der Versorgungsausleichspflichtige kommt früher in Rente, ist die Rente, die bei der Scheidung abgenommen wurde, für immer weg.
Eine Ausnahme: der/die Ex segnet vor der Zeit oder nach 3 Jahren in der Sie noch Ihre Ihre Rente erhielt, das Zeitliche. Lebt Sie einen Tag länger: Rente auch weg. Hat Sie aber zwischenzeitlich wieder geheiratet, erhält den neue Ehemann Ihre Rente.
Toll was?
So etwas nenne ich Diskriminierung und obendrein eine dreckige Rentenkürzung vom Staat.
Einzige Möglichkeit: Bei Heirat einen Vertrag mit Ehepartner auf Verzicht von Versorgungsausgleich.