Korman
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 13.07.2011
- Beiträge
- 216
Hallo,
ich hatte mich vor 6 Monaten Selbständig gemacht.
Durch die Selbständigkeit hatte ich meine Stelle bei meinem damaligen Arbeitgeber aufgegeben.
Dieser hat mich dann bei der Krankenkasse gekündigt gehabt.
Damals schrieb mir meine Krankenkasse, ob ich weitern bei denen versichert bleiben möchte.
Ich habe das Schreiben ignoriert und habe mich auch nicht versichert.
In der Hoffnung, dass ich während der ersten Zeit meiner Selbständigkeit nicht krank werde und auch keinen Arzt besuche, habe ich mich nicht versichert um Beiträge zu ersparen oder die Einkünfte haben nicht ausgereicht um die errechneten Beiträge jeden Monat zu zahlen.
Jetzt sind 6 Monate vorbei und ich machte mir langsam Sorgen um meine Krankenversicherung und fragte bei der ehemaligen Kasse nach, ob ich mich wieder bei denen versichern könne.
Diese fragten mich, wo ich während der letzten 6 Monate versichert gewesen sei.
Sie wollten eine Bescheinigung darüber, dass ich in den letzten 6 Monate irgend einer Kasse angehört habe.
Da ich das nicht war, habe ich auch keine Bescheinigung vorlegen können.
Daraufhin sagte meine Kasse, dass ich bei ihnen mich erneut versichern könne aber die letzten 6 Monate müsste ich rückwirkend die angefallenen Beiträge nachträglich zahlen.
Sie haben mir eine Rechnung erstellt, in der ein monatlicher Betrag von mir in Höhe von 329,00€ zu zahlen sei und dies würde für 6 Monate um die 2000,00€ ausmachen.
Das war mir viel zu viel, wo ich noch nicht mal während der gesamten Zeit keinen einzigen Arzt aufgesucht hatte.
Ich habe den Betrag nicht gezahlt.
Die Dame von der BKK sagte mir, dass ich diesen Beitrag zu zahlen hätte, falls ich mich irgendwo innerhalb Deutschland mich wieder Krankenversichern will.
Auch nach einem Jahr müsse ich den rückwirkend Betrag für einen Jahr zu zahlen hätte.
Solange man sich in Deutschland angemeldet habe, sei man für die angemeldete Zeit verpflichtet eine Krankenversicherung nachzuweisen.
Ist das fair so?
Wer hat entsprechende Erfahrungen gemacht?
Wer kann mir einen Rat geben?
Aus meinen Einkünften ist es sehr schwer einen so hohen KV-Beitrag zu zahlen.
Die anderen Beiträge zu der Sozialkasse entfallen auch, so dass ich weder einer Rentenversicherung angehöre noch einer Berufsgenossenschaft.
Als Selbständiger ist man wohl in diesem land aufgeschmissen.
Gruß
ich hatte mich vor 6 Monaten Selbständig gemacht.
Durch die Selbständigkeit hatte ich meine Stelle bei meinem damaligen Arbeitgeber aufgegeben.
Dieser hat mich dann bei der Krankenkasse gekündigt gehabt.
Damals schrieb mir meine Krankenkasse, ob ich weitern bei denen versichert bleiben möchte.
Ich habe das Schreiben ignoriert und habe mich auch nicht versichert.
In der Hoffnung, dass ich während der ersten Zeit meiner Selbständigkeit nicht krank werde und auch keinen Arzt besuche, habe ich mich nicht versichert um Beiträge zu ersparen oder die Einkünfte haben nicht ausgereicht um die errechneten Beiträge jeden Monat zu zahlen.
Jetzt sind 6 Monate vorbei und ich machte mir langsam Sorgen um meine Krankenversicherung und fragte bei der ehemaligen Kasse nach, ob ich mich wieder bei denen versichern könne.
Diese fragten mich, wo ich während der letzten 6 Monate versichert gewesen sei.
Sie wollten eine Bescheinigung darüber, dass ich in den letzten 6 Monate irgend einer Kasse angehört habe.
Da ich das nicht war, habe ich auch keine Bescheinigung vorlegen können.
Daraufhin sagte meine Kasse, dass ich bei ihnen mich erneut versichern könne aber die letzten 6 Monate müsste ich rückwirkend die angefallenen Beiträge nachträglich zahlen.
Sie haben mir eine Rechnung erstellt, in der ein monatlicher Betrag von mir in Höhe von 329,00€ zu zahlen sei und dies würde für 6 Monate um die 2000,00€ ausmachen.
Das war mir viel zu viel, wo ich noch nicht mal während der gesamten Zeit keinen einzigen Arzt aufgesucht hatte.
Ich habe den Betrag nicht gezahlt.
Die Dame von der BKK sagte mir, dass ich diesen Beitrag zu zahlen hätte, falls ich mich irgendwo innerhalb Deutschland mich wieder Krankenversichern will.
Auch nach einem Jahr müsse ich den rückwirkend Betrag für einen Jahr zu zahlen hätte.
Solange man sich in Deutschland angemeldet habe, sei man für die angemeldete Zeit verpflichtet eine Krankenversicherung nachzuweisen.
Ist das fair so?
Wer hat entsprechende Erfahrungen gemacht?
Wer kann mir einen Rat geben?
Aus meinen Einkünften ist es sehr schwer einen so hohen KV-Beitrag zu zahlen.
Die anderen Beiträge zu der Sozialkasse entfallen auch, so dass ich weder einer Rentenversicherung angehöre noch einer Berufsgenossenschaft.
Als Selbständiger ist man wohl in diesem land aufgeschmissen.
Gruß