marco
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Themenstarter
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- 20.09.2011
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Hallo,
angenommen man ist selbständiger Makler und ist aber auch daneben noch bei einer Firma als Immobilienberater angestellt.
Die Einnahmen aus der Selbständigkeit übertreffen ein vielfacheres der Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit. Als Angestellter ist man ja über den Arbeitgeber kranken versichert.
Muss man dann auch seine Einnahmen aus der Selbständigen Tätigkeit zur Beitragsermittlung mit angeben oder nicht?
Wer kennt sich damit gut aus und würde uns hier informieren?
Gruß
angenommen man ist selbständiger Makler und ist aber auch daneben noch bei einer Firma als Immobilienberater angestellt.
Die Einnahmen aus der Selbständigkeit übertreffen ein vielfacheres der Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit. Als Angestellter ist man ja über den Arbeitgeber kranken versichert.
Muss man dann auch seine Einnahmen aus der Selbständigen Tätigkeit zur Beitragsermittlung mit angeben oder nicht?
Wer kennt sich damit gut aus und würde uns hier informieren?
Gruß