Tobias
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
Hallo,
ich habe vor mehr als 3 Jahren ein Objekt gekauft und möchte jetzt dieses Objekt verkaufen.
Da ich das Objekt vor mehr als 3 Jahren gekauft habe und nicht die 10 Jahre Spekulationsfrist abgewartet habe muss ich Spekulationssteuer zahlen.
Da aber das Objekt in Teileigentum aufgeteilt ist und obwohl alle auf einem Grundstück befinden aber das Objekt aus 5 Teileigentum besteht muss ich zu der Spekutlationssteuer auch noch Gewerbesteuer zahlen, weil ich mehr als 3 Objekte innerhalb von 3 Jahren verkaufe.
Unter diesen Umständen komme ich auf einen Steuersatz von fast 60%.
Ist das so richtig?
Ich habe keine Gewerbe angemeldet und ich habe das Objekt als eine Wirtschaftliche Einheit gekauft habe betrachtet das Finanzamt den Verkauf so als würde ich gewerblichen Grundstückshandel betreibe.
Was kann ich tun um die Gewerbesteuer zu umgehen.
Denn es ist eine Wirtschaftliche Einheit und es hat sich nichts gegenüber dem Kauf des Objektes geändert.
Was passiert wenn ich die Teilegentumserklärung wieder aufhebe und alle Einheiten zu einem Einheit zusammenlege?
Wer kann mir verbindliche Infos geben?
Danke und Gruß
ich habe vor mehr als 3 Jahren ein Objekt gekauft und möchte jetzt dieses Objekt verkaufen.
Da ich das Objekt vor mehr als 3 Jahren gekauft habe und nicht die 10 Jahre Spekulationsfrist abgewartet habe muss ich Spekulationssteuer zahlen.
Da aber das Objekt in Teileigentum aufgeteilt ist und obwohl alle auf einem Grundstück befinden aber das Objekt aus 5 Teileigentum besteht muss ich zu der Spekutlationssteuer auch noch Gewerbesteuer zahlen, weil ich mehr als 3 Objekte innerhalb von 3 Jahren verkaufe.
Unter diesen Umständen komme ich auf einen Steuersatz von fast 60%.
Ist das so richtig?
Ich habe keine Gewerbe angemeldet und ich habe das Objekt als eine Wirtschaftliche Einheit gekauft habe betrachtet das Finanzamt den Verkauf so als würde ich gewerblichen Grundstückshandel betreibe.
Was kann ich tun um die Gewerbesteuer zu umgehen.
Denn es ist eine Wirtschaftliche Einheit und es hat sich nichts gegenüber dem Kauf des Objektes geändert.
Was passiert wenn ich die Teilegentumserklärung wieder aufhebe und alle Einheiten zu einem Einheit zusammenlege?
Wer kann mir verbindliche Infos geben?
Danke und Gruß