Steuern auf Geldanlagen wenn Wohnsitz im Ausland ?

Diskutiere Steuern auf Geldanlagen wenn Wohnsitz im Ausland ? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo liebe Finanzexperten, ich möchte gerne wissen, welche Geldanlagen aus Deutschland versteuert werden wenn man den Wohnsitz nach Ausland...
Z

Zohan

Hallo liebe Finanzexperten,

ich möchte gerne wissen, welche Geldanlagen aus Deutschland versteuert werden wenn man den Wohnsitz nach Ausland übertragen hat.

Muss man Zinsen auf Geldanlagen zahlen? Also wenn ich z.B. 50.000 Euro auf Sparbuch habe, muss ich dafür Zinsen an das FA zahlen ?
(Ich arbeite nicht mehr in Deutschland, wohne nicht mehr da und mache auch keine Steiererklärungo der sonst was...)

Wie sieht es mit den Dividenden aus? Angeblich ist man sogar nach Abmeldung in D noch beschraenkt steuerpflichtig.
Heisst das jetzt das auch meine Zinserträge versteuert werden?

Private Altersvorsorge/Rentenversicherung? Wann zahlt man eigentlich darauf Steuern? Bei Auszahlung mit 60?
Gelten dann die bei Abschluss der Rentenversicherung geltenden Versteuerungsvorschriften ?
Oder gelten hier die Regelungen nach den Gesetzen des LAndes wo ich mein Wohnsitz habe ?

Bausparvertraege? Hier fallen ja jährlich Zinskosten ein. Davon kann man sich vermutlich nicht befreien.


Wäre echt super, wenn mir das jemand beantworten kann.

Dankeschön!

Zohan
 
hamasor

hamasor

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Hallo,

das Steuergesetz sagt, dass Bürger, ob sie Deutsch sind oder nicht, grundsätzlich Steuerpflichtig sind, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Grenzen Deutschlands haben.

Vielmehr ist diese Satz so zu verstehen, falls ein Bürger, egal welcher Nation er auch angehört, seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, muss er Steuern zahlen.

Die Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes wird auch implizit so definiert:

Jemand, der mehr als die Hälfte eines Jahres seinen Wohnsitz innerhalb deutscher Grenzen hat, gilt, dass er seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat.

Das Jahr hat 365 Tage laut Fiskos.

Die Hälfte davon beträgt 182,5 Tage.

Wenn jemand 183 Tage im Jahr in Deutschland ansässig ist, dann muss er alle seine Einkünfte, auch diejenigen, die er im Ausland erzielt, hier in Deutschland versteuern.

Einen Nachweis des Wohnsitzes kann man ja dadurch nachweisen, dass man sich ja in Deutschland bei einer Gemeinde anmelden muss, wenn man in dieser Gemeinde wohnt.

Wenn man es nicht tut und man wird erwischt, dann vergeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür bestraft werden.

Deshalb sollte man sich auch anmelden, wenn man hier wohnt.

Und aufgrund der An- bzw. Abmeldung kann man ja nachweisen, wie lange man hier gewohnt hat.

Diese An- bzw. Abmeldung muss man auch dem Finanzamt vorlegen um nachzuweisen, wo man den Mittelpunkt seines Lebens (183 Tage im Jahr) verbringt.

Das Finanzamt kann unter Umständen weitere Nachweise verlangen und auch eine spätere Überprüfung vorbehalten.

Es gibt Länder, die mit Deutschland einen Vertrag über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen haben.

In diesen Ländern, d.h., wenn der Betreffende in einem der diesen Ländern wohnt, muss er, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in diesen Ländern verbringt, keine Steuern für seine dortige Einkünfte bezahlen.

Der Betreffende muss aber seine Einkünfte aus Deutschland in diesen Ländern angeben und dort entsprechende Steuern zahlen.


An den Fall Boris Becker wird man sich ja noch gut erinnern können.

Becker hat durch seine Tennisturniere viel Geld verdient, unter anderem auch in Deutschland.

Um jedoch den Steuern zu entkommen, hat er kurzer Hand seinen Hauptwohnsitz nach Monaco verlegt.

Da aber in Monaco keine Steuern zu zahlen sind, musste Herr Becker überhaupt keine Steuern zahlen.

Das Finanzamt hat aber ihm nachgewiesen, dass er auch in Deutschland einen weiteren Wohnsitz hatte, den er als seinen Zweitwohnsitz angegeben hatte.

Es ging um sehr viel Geld fürs Finanzamt.

Das Finanzamt hat sehr viele Anstrengungen unternommen und letztendlich kam es zu einem Vergleich, dass Herr Becker sehr viel Geld ans Finanzamt zahlen musste.

Auch Steffi Graf bzw. ihr Vater bekamen große Probleme mit dem deutschen Finanzamt.

Es handelt sich hier um internationale Steuerrecht, was so einfach hier nicht aufgeklärt werden kann. Falls es akute Fälle sind, dann sollte man sich an einen erfahrenen Steuerberater wenden.

Gruß
 
aldo

aldo

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Sobald ich informiert bin, ist es so, wie Hamasor es beschrieben hat.

Wenn man mehr als die Hälfte des Jahres seinen Wohnsitz im Ausland hat, dann muss man in Deutschland keine Steuern zahlen.

Aber was die Details sind, sollte man sich beim Steuerberater informieren.

Nicht, dass es nachher einem so wie Boris Beker oder Steffi Graff geht.

Das Finanzamt hat immer Recht, auch wenn man recht hat, bekommt man vom Finanzamt kein Recht.

Gruß
 
K

Kappertaler

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In § 49 EStG stehen die grundsätzlichen Besteurungsregeln für Leute mit dem Wohnsitz im Ausland. Danach fallen folgende Erträge aus Kapitalvermögen unter die deutsche Besteuerung (zu denen nebenbei keine normalen Zinsen aus dem Sparbuch zählen):
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des
a) § 20 Absatz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der Erträge aus Investmentanteilen im Sinne des § 2 des Investmentsteuergesetzes, Nummer 2, 4, 6 und 9, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder wenn es sich um Fälle des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb dieses Gesetzes handelt; dies gilt auch für Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen,
b) § 20 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Investmentsteuergesetzes
aa) bei Erträgen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes,
bb) bei Erträgen im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 des Investmentsteuergesetzes, wenn es sich um Fälle des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb dieses Gesetzes handelt,
c) § 20 Absatz 1 Nummer 5 und 7, wenn
aa) das Kapitalvermögen durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Ausgenommen sind Zinsen aus Anleihen und Forderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen oder über die Sammelurkunden im Sinne des § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, oder
bb) das Kapitalvermögen aus Genussrechten besteht, die nicht in § 20 Absatz 1 Nummer 1 genannt sind

Wenn ihre Kapitalerträge unter diese (sehr kryptisch formulierten) Punkte fallen, sollte man einen Blick ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland werfen...erst danach ist eine endgültige Enscheidung möglich...klingt abartig und ist es auch :)
 
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Steuern auf Geldanlagen wenn Wohnsitz im Ausland ?

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