Unterschied zwischen Gewerbe und selbsständige Tätigkeit

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Neo

Hallo Zusammen,

ich habe mich mal bischen über die Nebengewerbe und Nebeneinkommen durchgelesen und bin jetzt etwas verwirrt.

Es gibt ja einmal die selbsständige Tätigkeit und Tätigkeiten die mit einem Gewerbe verbunden sind.

Doch woran unterscheidrt man diese ?

Wenn jetzt eine Frau als Tagesmutter arbeitet. Die verdient im Monat 3-400 Euro und manchmal auch mehr.
Muss diese Frau dann eine Gewerbe anmelden oder zählt dies als selbsständige Tätigkeit und kann auch ohne Gewerbe ausgeübt werden.

Dasist ja sehr wichtig da man diese Einnahmen am Ende des JAhres in der Steuererklärung eingeben muss.

Wie kann man das jetzt klären ?

Muss man der Finanzamt erst fragen ob man Gewerbe anmelden muss oder nicht ?

Oder gibt es eine Liste mit Tätigkeiten die mit Gewerbe verbunden sind ?

Oder hängt das vom Verdienst ab ?

Wäre sehr nett wenn die Fragen jemand kurz beantworten kann.

Dankeschön!
 
rudi

rudi

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Hallo, Neo

der Gesetzgeber hat die selbständige Betätigungen in zwei Kategorien geteilt.

Die eine Kategorie beinhaltet sämtliche Berufe, die als Freiberufler festgelegt worden sind.

Angenommen, du bist Architekt, Arzt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Dolmetscher, Notar usw.

Diese Berufe werden als Freiberufler bezeichnet. Die Inhaber dieser Berufe sind meist Einzelpersonen die ihre Tätigkeit, ohne einer Gewerbeanmeldung ausüben.

Diese Leute, das sie keine Gewerbe angemeldet haben und auch Keins anmelden müssen, brauchen auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.

Sie müssen auch nicht der IHK oder der Handwerkskammer Mitglied sein.

Fast alle andere Berufe müssen über eine Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.

Diese Berufe bzw. die Personen oder Körperschaften müssen ab einem bestimmten Umsatz auch Gewerbesteuer an die Kommune zahlen.

Sie sind auch verpflichtet Mitglied der IHK bzw. der HWK zu seien und müssen denen Beiträge entrichten.

Das ist der grobe Unterschied zwischen beiden Selbständigen Tätigkeiten.

Eine Gewerbe kann über eine GbR oder GmbH oder AG, KG, KG&Co ausgeübt werden.

Für die Freiberufler ist so etwas nicht vorgeschrieben.

Ansonsten müssen beide Tätigkeiten beim Finanzamt angegeben werden und die Besteuerung geschieht nach den entsprechenden Richtlinien.

Gruß
 
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