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Richard
Hallo Zusammen,
als brütiger Anfänger was die Finanzierung und Kontoführung etc. angeht habe ich mal eine Frage zur Kontenführung.
Wenn ich meiner Bank einen Lastschrift erteile dann kann der Zahlungsempfänger ja von meinem Konto die Verbindlichkeiten direkt abbuchen.
Das selbe funktioniert doch auch beiu der Abbuchung oder Einzugsermächtigung nicht ?Wie der Name schon sagt, ich ermächtige den Person von meinem Konto Geld abzuheben. Natürlich nur wenn ein Recht drauf besteht.
Doch wo liegt jetzt der Unterschied zwischen der beiden Variationen.
Bei beidem führe ich keine Überweisung durch sondern es läuft alles automatisch...
Kennt hier jemand den Unterscheid zwischen den beiden Zahlungsmethoden ?
Abbuchung und Einzugsermächtigung sind doch dasselbe oder bringe ich das auch durcheinander ?
Kann mich jemand bitte aufklären ?
Dankeschön!
Richard
als brütiger Anfänger was die Finanzierung und Kontoführung etc. angeht habe ich mal eine Frage zur Kontenführung.
Wenn ich meiner Bank einen Lastschrift erteile dann kann der Zahlungsempfänger ja von meinem Konto die Verbindlichkeiten direkt abbuchen.
Das selbe funktioniert doch auch beiu der Abbuchung oder Einzugsermächtigung nicht ?Wie der Name schon sagt, ich ermächtige den Person von meinem Konto Geld abzuheben. Natürlich nur wenn ein Recht drauf besteht.
Doch wo liegt jetzt der Unterschied zwischen der beiden Variationen.
Bei beidem führe ich keine Überweisung durch sondern es läuft alles automatisch...
Kennt hier jemand den Unterscheid zwischen den beiden Zahlungsmethoden ?
Abbuchung und Einzugsermächtigung sind doch dasselbe oder bringe ich das auch durcheinander ?
Kann mich jemand bitte aufklären ?
Dankeschön!
Richard