Nun,
ich glaube, daß dies in einer bürgerlichen Rechtstradition, versärkt seit 1949, so nicht mehr vorgesehen ist. Im 3.Reich wäre eine solche Figur zweifelsfrei möglich gewesen, aber ich erkläre Ihnen gerne wie das seither läuft: Sie haben viele freiheiten, alles Mögliche anzuleiern, aber das ist immer mit dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung! Ein ABSOLUT ist also systembedingt nicht vorgesehen...
Ansosnten gibt es im BRD-Recht tausend Möglichkeiten, sich "gleich" zu begegnen, oder auch passiv begüsntigend usw. ec. pp.