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mrt0m
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Themenstarter
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- 24.03.2012
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Hallo Leute / Hi Liebes Forum.
ein Immobilieninteressent ist auf eine Wohnung, welche zum Verkauf steht, über z.B. Nachbarn, Bekannte oder ähnlich gestoßen.
Also ohne jegliche Leistungen eines Maklers der Wohnung in Anspruch zu nehmen.
Der Verkäufer der Wohnung und der Kaufinteressent möchten den ganzen Verkauf nun OHNE den Makler abwickeln um die Makler-Provision nicht leisten zu müssen.
Ist dies möglich obwohl der Verkäufer vorher einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hat,
in welchem Klausel(n) stehen, wie z.b.,
dass Verkauf eines der Immobilie nur über den Makler möglich sind bzw. eine Maklerprovision auch bei Direktverkauf bzw. ohne Maklerleistungen, fällig wäre?
Sind solche Klauseln nicht gesetzeswidrig, hinfällig bzw. unwirksam?
Gruß
mrt0m
ein Immobilieninteressent ist auf eine Wohnung, welche zum Verkauf steht, über z.B. Nachbarn, Bekannte oder ähnlich gestoßen.
Also ohne jegliche Leistungen eines Maklers der Wohnung in Anspruch zu nehmen.
Der Verkäufer der Wohnung und der Kaufinteressent möchten den ganzen Verkauf nun OHNE den Makler abwickeln um die Makler-Provision nicht leisten zu müssen.
Ist dies möglich obwohl der Verkäufer vorher einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hat,
in welchem Klausel(n) stehen, wie z.b.,
dass Verkauf eines der Immobilie nur über den Makler möglich sind bzw. eine Maklerprovision auch bei Direktverkauf bzw. ohne Maklerleistungen, fällig wäre?
Sind solche Klauseln nicht gesetzeswidrig, hinfällig bzw. unwirksam?
Gruß
mrt0m