Zahnbruch beim Arbeitsunfall. zahlt Krankenkasse?

Diskutiere Zahnbruch beim Arbeitsunfall. zahlt Krankenkasse? im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, liebe Community! Ich habe vor mehreren Wochen mir bei einem Arbeitsunfall einen der vorderen Zähne gebrochen. Durch den Bruch ist...
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Gast

Hallo, liebe Community!

Ich habe vor mehreren Wochen mir bei einem Arbeitsunfall einen der vorderen Zähne gebrochen.

Durch den Bruch ist natürlich mein Aussehen entstellt.

Ich leide darunter psychologisch sehr, weil ich ständig meinen Mund zu halten muss, um den Bruch zu verstecken.

Mittlerweile haben sich auch mein beiden Lippen regelrecht Verkrampfungen.

Ich würde am liebsten diesen hässlichen Fehler in meinem Mund beheben lassen.

Ich habe den Unfall der Krankenkasse zwar gemeldet aber sie denkt nicht daran die Gesamtkosten für die Reparatur meines Zahnes zu übernehmen.

Sie bietet mir 20% zu übernehmen.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf mehr als 3000,00€.

Demnach soll ich 2400,00€ zahlen.

Das ist viel zu viel.

Muss die Kasse nicht die Gesamtkosten übernehmen?

Oder wer beteiligt sich noch an den Kosten außer der Kasse?

Wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft aus?

Oder kann man den Zahn im Ausland noch günstiger machen lassen?

Ich habe gehört, dass man es in Polen oder in Ungarn günstige und recht gute Zähne machen lassen kann.

Ist da etwas wahres daran?

Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann hier darüber im Forum berichten?

Danke
 
Keller

Keller

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Hallo,

ich weiß nicht wo du wohnst.

Aber ich weiß, dass man in Holland, Belgien, Tschechien, Kroatien, Polen, Türkei, Italien zur sehr günstigen Preisen qualitativ sehr gute Zähne machen lassen kann.

Eigentlich muss deine Kasse die Gesamten Kosten übernehmen.

Schließlich leidest du mittlerweile an psychologische Schäden wegen der unschönen Zahnlücke.

Zur Not erkundige dich doch bei einem Anwalt.

Oder schreibe die Krankenkasse an per Einschreiben mit Rückschein an und lasse dir es schriftlich mitteilen, warum sie nicht bereit sei die gesamten Kosten zu übernehmen.

Gruß
 
G

Gast

Zahn kaputt

Die Berufsgenossenschaft ist Kostenträger für die Beseitigung von Gesundheitsschäden, die Folge eines Arbeitsunfalls sind, was Ihre Krankenkasse weiß... Falls der Gesundheitsschaden allerdings vorbestand und nur gelegentlich des Arbeitsunfalls "saniert" werden soll, besteht keine Leistungspflicht. Ich kann nur dringend dazu raten, den Unfall vom Arbeitgeber bei der BG melden zu lassen, selbst wenn danach keine oder nur z. B. eintägige Arbeitsunfähigkeit bestand, falls noch nicht geschehen. Sie können den Unfall der BG aber auch von sich aus unter genauen Angaben Ihrer Daten, des Arbeitgebers, des Unfalltags und -hergangs sowie der behandelnden (Zahn-) Ärzte melden.
 
Leetspeak

Leetspeak

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Wo willst du denn deine Zähne machen lassen? Eine Bekannte hatte vor kurzem ein ähnliches Problem und der Preis der ihr vorgelegt wurde lag deutlich (!) unter den von dir genannten 3000€. Sie musste die Kosten außerdem nicht selber tragen. Ich kann sie nochmal fragen wie das bei ihr lief, ansonsten informier dich nochmal genau und such weiter nach ähnlichen Fällen im Netz.
 
D

Davit

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Hi
Wenn du eine Zahnzusatzversicherung hättest, würden die für die anderen 80% aufkommen das Problem an der Geschichte ist, wie schon gesagt, das die Schäden nur dann übernommen werden, wenn Schäden so gravierend sind, das eine sofortige Behandlung erforderlich ist um ein gesundheitliches Schäden zu beseitigen und Risiko von Langzeit Schäden zu minimieren! Bei Schönheitsaspekten zahlt die Kasse leider meistens nicht, da dies in unserem System leider nicht als „notwendige“ Behandlung angesehen wird.
Lg Davit
 
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