Das ist soweit komplett richtig! Zinsen für eine selbstbewohnte Wohnung können grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Miete für eine Wohnung kann ja prinzipiell auch nicht abgesetzt werden. Würde das der Staat erlauben, dann würden die Steuereinnahmen drastisch sinken und es wäre auch irgendwie unlogisch.
Das ändert sich nur dann, wenn die Wohnung als Zweitwohnung genutzt wird. Hier gibt es dann strenge Regeln. Doch das führt hier denke ich zu weit.
Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe gibt es nur einen Kreditvertrag, der alle drei Wohnungen abdeckt. Zum Beispiel in der Form: Jede Wohnung hat 50.000,- EUR gekostet, macht zusammen 150.000,-. Es wurde ein Kredit über 150.000,- EUR aufgenommen für den Zinsen zu zahlen sind. Ich will im folgenden mal auf einige Schwierigkeiten eingehen, die sich hieraus ergeben könnten:
--> Die Schwierigkeiten fangen dann nämlich bei der Tilgung an!
Am einfachsten wäre es gewesen für die zwei vermieteten Wohnungen eine Kreditvertrag zu machen (2x50.000,- = 100.000,-) und einen dritten für die selbstbewohnte Wohnung (50.000,-). --> Vorteil dieser Lösung ist, dass erst die selbstbewohnte Wohnung getilgt werden kann. Für diese sind ja die Zinsen nicht steuerlich absetzbar. Für die vermieteten Wohnungen lassen sich die Kreditzinsen ja von der absetzen.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn für jede Wohnung ein eigener Kreditvertrag besteht. Dies hätte dann den Vorteil, dass man flexibler wäre, z.B. dann wenn ich mich entscheiden sollte die zweite Wohnung auch noch selber zu benutzen.
--> Die ganzen Erklärungen bisher beziehen sich aber nur darauf, dass es für die Steuer einfacher zu trennen ist und man für die steuerlichen Aspekte flexibler ist. Das ganze hat dann aber auch einen höheren Verwaltungsaufwand, den sich die Bank dann meist auch bezahlen lässt. Außerdem sind die Kreditzinsen bei höheren Summen meist auch etwas niedriger und leichter zu bekommen sind solche Kredite meist auch. Viele Banken haben einen Mindestbetrag (z.B. 50.000,-) für die Kreditsumme.
--> Man muss also sorgfältig abwägen, welches Modell für die Finanzierung gewählt werden soll.
Eine gute Beratung der Bank sollte auch auf die oben genannten Aspekte eingehen. Und natürlich sollte man auch immer den gesunden Menschenverstand einschalten. Ganz wichtig ist natürlich auch, dass beim Beratungsgespräch auf die Nutzung der Immobilie eingegangen wird (vermietet oder selbstbewohnt). Ein gutes Beratungsgespräch zeichnet sich auch immer dadurch aus, dass alle Aspekte berücksichtigt werden und dann auf die Wünsche des Kunden eingegangen wird, soweit dies möglich ist. Mögliche Wünsche in diesem Zusammenhang:
- Darlehen für vermietete Wohnung ohne Tilgung (=endfällig) --> Vorteil der Steuerermäßigung auf Kreditzinsen
- Ganze Tilgung für selbstbewohnte Wohnung
Meine Ausführungen hier sollen nur als erste Hilfestellung dienen und ersetzen kein Beratungsgespräch, aber vielleicht kann man sich hierfür einige Tipps mitnehmen. Ich selber bin kein ausgewiesener Experte auf diesem Fachgebiet, wohl aber ein relativ gut informierter Laie mit einigen Beratungsgesprächen auf dem Buckel.
Meine Tipps sind an dieser Stelle auch nicht vollständig, es stellt sich ja auch noch die Frage, wie lange die Wohnung selbstbewohnt wird, ...
Ich hoffe, dass ich hier für etwas mehr Licht im Schatten der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sorgen konnte und wünsche viel Glück bei der Finanzierung;-)