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Regen44
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Themenstarter
- Registriert seit
- 03.07.2011
- Beiträge
- 36
Hallo..
Ein bekannter von mir hat vor 2 Jahren ein Objekt bei einer Zwangsversteigerung erworben. Vorher wurde das Objekt von einem Zwangsverwalter geführt. Mein Bekannter hat die Mieter angeschrieben er sei der neue Vermieter, Sie sollen absofort die Mieten an Ihn zahlen. Die Mieter jedoch haben dies bezweifelt, weil das jeder machen kann und haben 2-Monatsmnieten an den ehemaligen Zwangsverwalter überwiesen. Der neue Besitzer hat diese Mieteinnahmen bis heute noch nicht bekommen, außerdem hat der Zwangsverwalter auch noch die alten Kautionen. Er hat auch keine Schlussabrechnung gemacht.
Mein Bekannter hat den Zwangsverwalter mehrmals kontaktiert, der aber hat nicht drauf reagiert. Es wurde auch ein Anwalt eingesetzt,aber auch ohne Erfolgg.
Welche Rechte kann mein Bekannter geltend machen, kann er überhaupt etwas dagegen tun.
Ein bekannter von mir hat vor 2 Jahren ein Objekt bei einer Zwangsversteigerung erworben. Vorher wurde das Objekt von einem Zwangsverwalter geführt. Mein Bekannter hat die Mieter angeschrieben er sei der neue Vermieter, Sie sollen absofort die Mieten an Ihn zahlen. Die Mieter jedoch haben dies bezweifelt, weil das jeder machen kann und haben 2-Monatsmnieten an den ehemaligen Zwangsverwalter überwiesen. Der neue Besitzer hat diese Mieteinnahmen bis heute noch nicht bekommen, außerdem hat der Zwangsverwalter auch noch die alten Kautionen. Er hat auch keine Schlussabrechnung gemacht.
Mein Bekannter hat den Zwangsverwalter mehrmals kontaktiert, der aber hat nicht drauf reagiert. Es wurde auch ein Anwalt eingesetzt,aber auch ohne Erfolgg.
Welche Rechte kann mein Bekannter geltend machen, kann er überhaupt etwas dagegen tun.