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Nastaran
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Themenstarter
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- 15.12.2012
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Generell heißt es : keine Deckung für Spekulationsgeschäfte , Wertpapiere ,Beteiligungen an stille Gesellschaften ( als rechtsschutzversicherter Verbraucher kann ich das verstehen ) .
Was ist aber , wenn der Versicherter beweisen kann , dass er beim Vertragabschluss unzureichend oder gar nicht über das Risiko informiert wurde und der Vermittler ihm " arglistig " nachweislich überzeugen konnte , dass kein Risiko besteht ?
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Deckung in diesen Fall auch nicht ?
Muss ich erst den Vermittler / die Gesellschaft verklagen um zu beweisen , dass er /sie mir eine " spekulative " Beteiligung als " risikolos " verkauft hat ?
Wäre sehr nett , wenn sich jemand damit auskennen und mir antworten würde , Danke !
Was ist aber , wenn der Versicherter beweisen kann , dass er beim Vertragabschluss unzureichend oder gar nicht über das Risiko informiert wurde und der Vermittler ihm " arglistig " nachweislich überzeugen konnte , dass kein Risiko besteht ?
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Deckung in diesen Fall auch nicht ?
Muss ich erst den Vermittler / die Gesellschaft verklagen um zu beweisen , dass er /sie mir eine " spekulative " Beteiligung als " risikolos " verkauft hat ?
Wäre sehr nett , wenn sich jemand damit auskennen und mir antworten würde , Danke !