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Im Wettbewerbsstreit um Computerprogramme ist die Millionenstrafe für den US-Softwareriesen Microsoft bestätigt worden. Lediglich die Summe reduzierte ein Luxemburger EU-Gericht leicht.
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch im Wettbewerbsstreit um Computerprogramme des Konzerns weitgehend die von der Europäischen Kommission verhängte Wettbewerbsbuße. Die Richter setzten mit ihrem Urteil das 2008 festgesetzte Zwangsgeld lediglich von 899 auf 860 Millionen Euro herab. Das zweithöchste EU-Gericht entschied, die vor vier Jahren verhängte Kartellstrafe gegen Microsoft sei rechtens.
Quelle
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch im Wettbewerbsstreit um Computerprogramme des Konzerns weitgehend die von der Europäischen Kommission verhängte Wettbewerbsbuße. Die Richter setzten mit ihrem Urteil das 2008 festgesetzte Zwangsgeld lediglich von 899 auf 860 Millionen Euro herab. Das zweithöchste EU-Gericht entschied, die vor vier Jahren verhängte Kartellstrafe gegen Microsoft sei rechtens.
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