P
Pascal
Hallo, ich hab da mal eine Frage zur eV.
Wenn bei mir der Gerichtsvollzieher schon war und ich eine eV abgegeben hab, muss ich ihm dann auch anzeigen wenn ich einen steuerfreien Minijob machen würde? Es ist ausserdem auch noch eine Kontopfändung offen. Wie kann ich das machen das ich das Geld aus dem Minijob behalten kann?
Wenn bei mir der Gerichtsvollzieher schon war und ich eine eV abgegeben hab, muss ich ihm dann auch anzeigen wenn ich einen steuerfreien Minijob machen würde? Es ist ausserdem auch noch eine Kontopfändung offen. Wie kann ich das machen das ich das Geld aus dem Minijob behalten kann?