Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 15. Dezember 2023
„SCHUFA – Score • Datenschutz • Speicherdauer“
Ein bahnbrechendes Urteil durch den Europäischen Gerichtshof – oder besser gesagt: zwei wegweisende Entscheidungen. Neben der Nutzung des Schufa-Score für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit – welche bei maßgeblichem Einfluss gegen die DSGVO verstößt – wurde auch über die Speicherdauer von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen geurteilt. Ein großer Erfolg für Verbraucher und ein herber Rückschlag für die Schufa. Die von der Auskunftei versprochene Transparenzoffensive wurde nicht erfüllt. Nach diesem Urteil wird die Schufa Holding AG verstärkt auf den Umgang mit Kontoinformationen achten müssen.
Der EuGH machte aber auch klar, dass die gehandhabte Praxis der Schufa ausnahmsweise erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn der nationale Gesetzgeber eine Ausnahmevorschrift erlässt. In Deutschland gibt es im Bundesdatenschutzgesetz eine solche Vorschrift.
Fazit:
Insbesondere Kreditinstitute werden ihre Kreditvergabepraxis überdenken müssen. Dies gilt vorrangig für den Fall, dass die genannte Ausnahmevorschrift vom Verwaltungsgericht in Wiesbaden gecancelt wird. Für die Entscheidung über ein Darlehen werden verschiedene Daten und Unterlagen herangezogen. Fakt ist allerdings, dass zu Beginn einer Kreditentscheidung als maßgebliches Kriterium der Schufa-Score geprüft wird. Hierbei ist ohne Belang, um welche Art von Kredit bzw. Darlehen es sich handelt. Eine geschäftspolitisch festgelegte Schufa-Bewertung (von A = sehr gut bis P = ungenügend) kann eindeutig zur Ablehnung einer Finanzierungsanfrage führen.
Letztendlich stellt das Urteil des EuGH einen Pyrrhussieg für Verbraucher und Kreditnehmer dar. Denn am Ende werden nur diejenigen von dem Urteil profitieren, die der Schufa weiterhin erlauben, ihre Daten zu verarbeiten und weiterzugeben.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich in den Jahreswechsel. Im Januar bin ich wieder für Sie da. Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 15. Dezember 2023
„SCHUFA – Score • Datenschutz • Speicherdauer“
Ein bahnbrechendes Urteil durch den Europäischen Gerichtshof – oder besser gesagt: zwei wegweisende Entscheidungen. Neben der Nutzung des Schufa-Score für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit – welche bei maßgeblichem Einfluss gegen die DSGVO verstößt – wurde auch über die Speicherdauer von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen geurteilt. Ein großer Erfolg für Verbraucher und ein herber Rückschlag für die Schufa. Die von der Auskunftei versprochene Transparenzoffensive wurde nicht erfüllt. Nach diesem Urteil wird die Schufa Holding AG verstärkt auf den Umgang mit Kontoinformationen achten müssen.
Der EuGH machte aber auch klar, dass die gehandhabte Praxis der Schufa ausnahmsweise erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn der nationale Gesetzgeber eine Ausnahmevorschrift erlässt. In Deutschland gibt es im Bundesdatenschutzgesetz eine solche Vorschrift.
Fazit:
Insbesondere Kreditinstitute werden ihre Kreditvergabepraxis überdenken müssen. Dies gilt vorrangig für den Fall, dass die genannte Ausnahmevorschrift vom Verwaltungsgericht in Wiesbaden gecancelt wird. Für die Entscheidung über ein Darlehen werden verschiedene Daten und Unterlagen herangezogen. Fakt ist allerdings, dass zu Beginn einer Kreditentscheidung als maßgebliches Kriterium der Schufa-Score geprüft wird. Hierbei ist ohne Belang, um welche Art von Kredit bzw. Darlehen es sich handelt. Eine geschäftspolitisch festgelegte Schufa-Bewertung (von A = sehr gut bis P = ungenügend) kann eindeutig zur Ablehnung einer Finanzierungsanfrage führen.
Letztendlich stellt das Urteil des EuGH einen Pyrrhussieg für Verbraucher und Kreditnehmer dar. Denn am Ende werden nur diejenigen von dem Urteil profitieren, die der Schufa weiterhin erlauben, ihre Daten zu verarbeiten und weiterzugeben.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich in den Jahreswechsel. Im Januar bin ich wieder für Sie da. Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de