Diskutiere Mietrecht Frage im Sonstige Versicherungen Forum im Bereich Versicherungen; Eine Frage zum Mietrecht. Wenn Schönheitsreparaturen nach 5 Jahren anstehen, man aber nach 4 Jahren und 11 Monaten auszieht, hat man dann die...
Eine Frage zum Mietrecht. Wenn Schönheitsreparaturen nach 5 Jahren anstehen, man aber nach 4 Jahren und 11 Monaten auszieht, hat man dann die Schönheitsreparaturen umgangen?
Damit meine ich ja die Reparaturen, die der Mieter ausführen muss. Ist ja im Mietrecht soweit geklärt, das der Mieter Schönheitsreparaturen ausführen muss.
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