Hallo,
solange Sie sie auch privat verkaufen, handelt es sich zumindest nicht um eine gewerbliche Einnahme.
Die Besteuerung von Goldmünzen für Privatbesitzer ist nicht einheitlich.
Grund: Physisches Gold ist eigentlich steuerfrei. Aber auf Sammlerstücke aller Art setzt es normalerweise MwSt. Die Goldmünze ausgerechnet befindet sich auf der Schnittstelle, wenn es um die Besitz-Kategorisierung geht - einige Münzen haben Seltenheitswert, aber andere werden nur in der Form gekauft, weil halt ein Barren oder eine dieser komischen Platten(?) zu "groß" für den Käufer sind.
Daher gibt die EU in Ihrer Allmacht eine Liste cleaner Münzen raus:
http://www.muenzen-verband.de/fileadmin/user_upload/pdf/Liste_der_steuerfreien_Goldmünzen_2012.pdf
Der Verband der Münzenhändler ist so nett, diese Datei aktuell zu halten; also alle Münzen in dem Katalog sind sauber! ALLERDINGS kann es vereinzelt auch davon seltene Ausgaben geben, die kosten dann Steuer!
Da Sie einen eher hohen Wert zu erzielen scheinen, fällt Ihr Artikel vermutlich durchaus unter die Kategorie `Sammlermünze´.
Da gibt es etwas zu beachten, und zwar rechtzeitig zur Einführung der Abgeltungssteuer ist damals beschlossen worden, daß bei der Berechnung der MwSt auf Sammlermünzen von einem Goldpreis von 20,617€ je Gramm auszugehen ist. Bei einem Verkauf für unter 180% dieser Basis fällt keine Steuer an, darüber aber der reguläre Mwst-Satz. Lediglich bei einem Verkauf für über 250% gilt der ermäßigte Satz von 7%. Sie benötigen also das Gewicht der Münze und multiplizieren das mit dem > aktuellen Goldkurs< (2009 ist ja schon eine Weile her...) und schauen dann, wo Sie Prozentual stehen mit Ihrem Verkaufsgebot. Wie es scheint, darf der Verkäufer bei Änderungen im Goldpreis wahlweise einen Tageskurs oder den ominösen offiziellen Jahrespreis(?) zugrundelegen - Sie können das also ein bisschen optimieren, je nach dem.
Wichtig ist auch, daß die einjährige Spekulationsfrist zu beachten ist, da sonst Abgeltungssteuer droht!
Da Sie sagen wir mal auf dem Flohmarkt eingekauft haben und darüber womöglich wenig Schriftliches(?) vorliegt, können Sie ihren Kaufzeitpunkt hier eventuell(???) etwas frisieren...
Für Ihren "Betrug" an dem Flohmarktverbraucher gehören Sie abgesehen davon natürlich aufgeängt, erschossen und gevierteilt, wir verstehen uns!