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Der Bundesfinanzhof hat die Regeln für das Kindergeld geändert. Dies kann sich für Eltern teils positiv, teils aber auch negativ auswirken.
Bisher wurde das Gehalt eines Kindes, welches zur Überbrückung bis zur Ausbildung Vollzeit arbeitete, bei der Berechnung des Kindergeldes rausgerechnet. Dies wird es künftig nicht mehr geben, das Gehalt des Kindes wird zur Berechnung des Kindergeldes mit herangezogen.
Bisher wurde das Gehalt eines Kindes, welches zur Überbrückung bis zur Ausbildung Vollzeit arbeitete, bei der Berechnung des Kindergeldes rausgerechnet. Dies wird es künftig nicht mehr geben, das Gehalt des Kindes wird zur Berechnung des Kindergeldes mit herangezogen.