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Unregistriert
Hallo,
ich habe im April diesen Jahres eine Kfz-Vollkasko-Versicherung für mein neues Auto gesucht und verglichen. Mein Papa hatte noch einen Vertrag mit SF 25 ruhen. Allerdings habe ich noch nicht so lange den Führerschein und die Versicherung (Versicherung 1) nahm dann SF 10 an und rechnete. Telefonisch sind wir die Details durch gegangen, aber die war teurer als eine andere Versicherungsgesellschaft (Versicherung 2) mit SF 10, bei der ich schon weitere Verträge habe.
Ich entschied mich für die andere Gesellschaft (Versicherung 2) und füllte den Antrag auf Abtretung SF mit meinen Papa aus. Meine Autoversicherung wurde mir dann von Versicherung 2 mit SF 10 bestätigt. Allerdings wenig später kam von Versicherung 2 ein Brief, Korrektur auf SF5.
Nachfrage bei Versicherung 1. Die SF 25, die mein Vater hatte waren nur im Innenverhältnis. Es gab einen kleinen Auffahrunfall auf einen Parkplatz, den ich mir mit den Gegner 50/50 teilte. Allerdings hatten wir damals einen Freischaden und wurden nicht hochgestuft. Versicherungsbetrag ist geblieben und SF auch ... allerdings soll das jetzt nicht mehr gelten, wenn ich wechsel. Versicherung 1 hat Versicherung 2 statt der SF 10 nur SF 5 gemeldet, also den Schaden, der eigentlich als Freischaden lief. Für diese Freischadensregelung haben wir ja vorher Beträgsanteile bezahlt. Warum verfällt das jetzt?
Ist das so korrekt, ich habe auch gelesen, dass das SF System einheitlich sein soll. Hier wäre es ja mit einer Hausinternen SF Regelung alles andere als einheitlich.
Vielen Dank
Steffi
ich habe im April diesen Jahres eine Kfz-Vollkasko-Versicherung für mein neues Auto gesucht und verglichen. Mein Papa hatte noch einen Vertrag mit SF 25 ruhen. Allerdings habe ich noch nicht so lange den Führerschein und die Versicherung (Versicherung 1) nahm dann SF 10 an und rechnete. Telefonisch sind wir die Details durch gegangen, aber die war teurer als eine andere Versicherungsgesellschaft (Versicherung 2) mit SF 10, bei der ich schon weitere Verträge habe.
Ich entschied mich für die andere Gesellschaft (Versicherung 2) und füllte den Antrag auf Abtretung SF mit meinen Papa aus. Meine Autoversicherung wurde mir dann von Versicherung 2 mit SF 10 bestätigt. Allerdings wenig später kam von Versicherung 2 ein Brief, Korrektur auf SF5.
Nachfrage bei Versicherung 1. Die SF 25, die mein Vater hatte waren nur im Innenverhältnis. Es gab einen kleinen Auffahrunfall auf einen Parkplatz, den ich mir mit den Gegner 50/50 teilte. Allerdings hatten wir damals einen Freischaden und wurden nicht hochgestuft. Versicherungsbetrag ist geblieben und SF auch ... allerdings soll das jetzt nicht mehr gelten, wenn ich wechsel. Versicherung 1 hat Versicherung 2 statt der SF 10 nur SF 5 gemeldet, also den Schaden, der eigentlich als Freischaden lief. Für diese Freischadensregelung haben wir ja vorher Beträgsanteile bezahlt. Warum verfällt das jetzt?
Ist das so korrekt, ich habe auch gelesen, dass das SF System einheitlich sein soll. Hier wäre es ja mit einer Hausinternen SF Regelung alles andere als einheitlich.
Vielen Dank
Steffi