U
unregistriert
Kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, wie die Versicherungen die Rabattübertragung handhaben müssen oder ob dies die Versicherungen selbst entscheiden können? In meinem Fall habe ich das Auto meiner Mutter im November auf meinen Namen umgemeldet und gleichzeitig eine Rabattübertragung bei der Autoversicherung beantragt. Nun wäre meine Mutter im kommenden Jahr, also ab 1.1. in die nächstgünstigere SF-Klasse gekommen. Ich bin dagegen für das gesamte Vertragsjahr in die bei der Ummeldung vorhandenen SF-Klasse eingestuft worden, was für mich einer Rückstufung von mindestens 11 Monaten gleichkommt (zum genauen Vertragszeitraum kann ich nichts sagen, da mein Konto zwar schon belastet wurde, mir aber immer noch kein Versicherungsschein vorliegt). Welche Regelungen gibt es da?
Danke für die Antworten.
Danke für die Antworten.