P
Plüschfussel
Meine Schwiegereltern haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. (mit progressiver Invaliditätsstaffel/
Versichert sind beide Ehepartner.
Im Juli 2012 wurde diese Versicherung auf eine Senorenunfallversicherung für Personen über 80 Jahre umgestellt.
Nun liegen mir mehrere Versicherungsscheine vor, bei dem für den Leistungsfall des letzten Versicherungsscheins am 24.4. 2012 :
Tod durch Unfall :3500€
Grundversicherungssumme bei Invalidität 31 500,00 €
Summe bei 100% iger Invalidität: 165 375,00€
Unfall Krankenhaustagegeld : 32,00€
Bergungs und Rettungskosten 55 000 €
für einen Monatsbeitrag von 32,09 € ausgewiesen sind.
Am 29. 1 2013 verunglückte die Ehefrau schwer. Der dazugehörige Ehemann und Versicherungsnehmer verstarb am 15.4. 2013.
Der Tod wurde der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, da mehrere Lebensversicherungen bestanden.
( Der Ehemann verstarb nicht an den Folgen eines Unfalls).
Der Unfall der Ehepartnerin wurde der Versicherungsgesellschaft umgehend angezeigt.
Am 1.5 erhielt ich nun einen neuen Versicherungsschein, der folgende
Summen für eintretende Leistungsfälle ausweist:
Tod durch Unfall 2500€
Grundversicherungssumme bei Invalidität 15500€
Summe bei 100 % Invalidität 81.375,00€
Unfall-Krankenhaustagegeld 16,00€
Bergungs-und Rettungskosten 55000€
monatlicher Beitrag 35,21€
Frage:a Entspricht das nicht eine Erhöhung der monatlichen Beitragszahlung um mehr als
100%, wenn die Versicherungssumme sich halbiert und der Beitrag sich für nun eine versicherte
Person nun erhöht?
b.) Wir haben einen Versicherungsfall gemeldet, aus der dem versicherte Ehefrau als nach dem Unfall
als Schwerstpflegefall hevorgeht, die eine 24 Stundenpflege benötigt.
Sie kann nicht nur mit Hilfe 2-3 Schritte laufen, benötigt rund um die Uhr Sauerstoff, und ist weder zeitlich
noch örtlich oder zu ihrer Situation orientiert. Hinzu kommt eine massive Schwerhörigkeit.
Bei dem Unfall erlitt die 80 jährige Frau ein Schädel-Hirntrauma mit subduraler Blutung, einen Hämato-Pneumothorax-
Folge (respiratorische Insuffizienz), Schulter -und Schlüsselbeinfraktur links, Rippenserienfraktur li ( 8 gebrochene
sternale Rippen, Beckenringfrakturen ( Darmbein, Hüftbein- obere und untere Schambeinfraktur),
Die Rehabilitationsmaßnahmen sind seit letzter Woche beendet.
Es liegt eine 100% ige Invalidität vor nach dem Unfall. (nachdem wir den Sterbefall und den Pflegefall nun
organisiert haben, beschäftige ich mich mit den Versicherungsunterlagen und mir
fällt die Diskrepanz , die die Unterlagen der Unfallversicherung ausweisen auf.)
Die Versicherung überwies nach dem ersten Klinikaufenthalt 15€ Krankenhaustagegeld
pro Kliniktag. Der Klinikaufenthalt erstreckte sich insgesamt vom 29.1 .13bis zum 6.5.13
Danach erfolgte ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege und die Überleitung in ein Vollzeitpflegeheim.
Diese unterschiedlichen Summen konnte mir die Dame der Unfallversicherung am Telefon nicht erklären,
zudem hatte mir die Unfallversicherung, als ich den Unfall meldete angegeben, daß in Leistungsfall lediglich
die Auszahlung einer Rente in Betracht käme, da die Schwiegermutter über 65 Jahre alt sei.
Allerdings handelt es sich hier um eine Unfallversicherung für Senioren über 80 Jahre und nicht
um eine veraltete Versicherungspolice, die man vergessen hat nachzubessern.
Ist das so richtig, was die Versicherung mir am Telefon erklärt?
Halbiert sich der Versicherungsschutz für beide Ehepartner, und der Beitragssatz
bleibt gleich? Hat die Schwiegermutter wirklich lediglich einen Anspruch auf eine Rente
aus dieser Versicherung?
Ansonsten würde sie sich evtl. ein komfortableres Pflegeheim leisten können.
Bis die Haftpflichtversicherung des Fahrers des Unfallautos in Anspruch genommen
werden kann, muß der Prozeß gegen die Autofahrerin ersteinmal beendet sein.
Liebe Grüße Plüschfussel
Versichert sind beide Ehepartner.
Im Juli 2012 wurde diese Versicherung auf eine Senorenunfallversicherung für Personen über 80 Jahre umgestellt.
Nun liegen mir mehrere Versicherungsscheine vor, bei dem für den Leistungsfall des letzten Versicherungsscheins am 24.4. 2012 :
Tod durch Unfall :3500€
Grundversicherungssumme bei Invalidität 31 500,00 €
Summe bei 100% iger Invalidität: 165 375,00€
Unfall Krankenhaustagegeld : 32,00€
Bergungs und Rettungskosten 55 000 €
für einen Monatsbeitrag von 32,09 € ausgewiesen sind.
Am 29. 1 2013 verunglückte die Ehefrau schwer. Der dazugehörige Ehemann und Versicherungsnehmer verstarb am 15.4. 2013.
Der Tod wurde der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, da mehrere Lebensversicherungen bestanden.
( Der Ehemann verstarb nicht an den Folgen eines Unfalls).
Der Unfall der Ehepartnerin wurde der Versicherungsgesellschaft umgehend angezeigt.
Am 1.5 erhielt ich nun einen neuen Versicherungsschein, der folgende
Summen für eintretende Leistungsfälle ausweist:
Tod durch Unfall 2500€
Grundversicherungssumme bei Invalidität 15500€
Summe bei 100 % Invalidität 81.375,00€
Unfall-Krankenhaustagegeld 16,00€
Bergungs-und Rettungskosten 55000€
monatlicher Beitrag 35,21€
Frage:a Entspricht das nicht eine Erhöhung der monatlichen Beitragszahlung um mehr als
100%, wenn die Versicherungssumme sich halbiert und der Beitrag sich für nun eine versicherte
Person nun erhöht?
b.) Wir haben einen Versicherungsfall gemeldet, aus der dem versicherte Ehefrau als nach dem Unfall
als Schwerstpflegefall hevorgeht, die eine 24 Stundenpflege benötigt.
Sie kann nicht nur mit Hilfe 2-3 Schritte laufen, benötigt rund um die Uhr Sauerstoff, und ist weder zeitlich
noch örtlich oder zu ihrer Situation orientiert. Hinzu kommt eine massive Schwerhörigkeit.
Bei dem Unfall erlitt die 80 jährige Frau ein Schädel-Hirntrauma mit subduraler Blutung, einen Hämato-Pneumothorax-
Folge (respiratorische Insuffizienz), Schulter -und Schlüsselbeinfraktur links, Rippenserienfraktur li ( 8 gebrochene
sternale Rippen, Beckenringfrakturen ( Darmbein, Hüftbein- obere und untere Schambeinfraktur),
Die Rehabilitationsmaßnahmen sind seit letzter Woche beendet.
Es liegt eine 100% ige Invalidität vor nach dem Unfall. (nachdem wir den Sterbefall und den Pflegefall nun
organisiert haben, beschäftige ich mich mit den Versicherungsunterlagen und mir
fällt die Diskrepanz , die die Unterlagen der Unfallversicherung ausweisen auf.)
Die Versicherung überwies nach dem ersten Klinikaufenthalt 15€ Krankenhaustagegeld
pro Kliniktag. Der Klinikaufenthalt erstreckte sich insgesamt vom 29.1 .13bis zum 6.5.13
Danach erfolgte ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege und die Überleitung in ein Vollzeitpflegeheim.
Diese unterschiedlichen Summen konnte mir die Dame der Unfallversicherung am Telefon nicht erklären,
zudem hatte mir die Unfallversicherung, als ich den Unfall meldete angegeben, daß in Leistungsfall lediglich
die Auszahlung einer Rente in Betracht käme, da die Schwiegermutter über 65 Jahre alt sei.
Allerdings handelt es sich hier um eine Unfallversicherung für Senioren über 80 Jahre und nicht
um eine veraltete Versicherungspolice, die man vergessen hat nachzubessern.
Ist das so richtig, was die Versicherung mir am Telefon erklärt?
Halbiert sich der Versicherungsschutz für beide Ehepartner, und der Beitragssatz
bleibt gleich? Hat die Schwiegermutter wirklich lediglich einen Anspruch auf eine Rente
aus dieser Versicherung?
Ansonsten würde sie sich evtl. ein komfortableres Pflegeheim leisten können.
Bis die Haftpflichtversicherung des Fahrers des Unfallautos in Anspruch genommen
werden kann, muß der Prozeß gegen die Autofahrerin ersteinmal beendet sein.
Liebe Grüße Plüschfussel