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Bollwerk*
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- 29.08.2013
- Beiträge
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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier geholfen werden. Gestern abend erhielt ich einen Schock als ich meine Steuererklärung für das Jahr 2012 sah und hier aufgefordert werde eine Rückzahlung zu leisten.Da meine Frau derzeit noch inder Elternezeit ist und wir gereade umgezogen sind, ist unsere finanzielle Situation sehr angespannt.
Jetzt aber zum problem:
Was mir aufgefallen ist, dass die Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung nurt anteilsmäßig angerechnet werden < 61%
Allerdings kommen diese 61% daher, dass das Finanzamt eine 15% Erhöhung auf den mietspiegel berechnet (obwohl es nur eine Doppelhaushälfte ist9 und zusätzlich 100 Euro für eine Doppelgarage berechnet. Diese Doppelgarage ist keine echte Doppelgarage sondern lediglich eine längere Garage(2 Autos hintereinander) als der Standard. Mann kann doch nicht einfach hierfür 100 Euro ansetzen?
Ohne diese Anpassung der Finanzamtes hätte ich mit der Vermietung an meine Eltern 850,- von 170m2 x 6,56 (Mietspiegel) hätte ich eine Miete von 76% anteilig.
Stattdessen rechnet das finanzamt
6,56 + 15%
170 m2 x 7,54 = 1282,48
+ 100 € =
1382,48
Miete 850,- ./. 1382,48 = 61,5%
Jetzt die Frage, darf das so einfach gemacht werden, weil wie gesagt, das FA nimmt den 15% Zuschlag für Einfamileinehaus--> Es ist aber Doppelhaushälfte
100€ für eine Doppelgarage (hinteinander gebaut) -- die würde man im leben nicht auf dem markt für 100 € vermietet bekommen.
Abschließend, ich hatte letztes Jahr mit meinen Eltern gesprochen ob wir die Miete erhöhen können, da wie gesagt finanziellich derzeit nicht auf rosen gebettet. Meine Eltern haben sich dann entschieden auszuziehen. Dadurch könnte ich mit meiner Familie in diesem Jahr in mein Haus ziehen.
Ich hoffe ich habe jetzt meinen Sachverhalt darlegen können und jemand hat hilfreiche Tipps zur Argumentation gegenüber FA verfügbar.Ich will auf jeden Fall wiedersprechen.
Vielen Vielen Dank im Voraus.....
ich hoffe mir kann hier geholfen werden. Gestern abend erhielt ich einen Schock als ich meine Steuererklärung für das Jahr 2012 sah und hier aufgefordert werde eine Rückzahlung zu leisten.Da meine Frau derzeit noch inder Elternezeit ist und wir gereade umgezogen sind, ist unsere finanzielle Situation sehr angespannt.
Jetzt aber zum problem:
Was mir aufgefallen ist, dass die Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung nurt anteilsmäßig angerechnet werden < 61%
Allerdings kommen diese 61% daher, dass das Finanzamt eine 15% Erhöhung auf den mietspiegel berechnet (obwohl es nur eine Doppelhaushälfte ist9 und zusätzlich 100 Euro für eine Doppelgarage berechnet. Diese Doppelgarage ist keine echte Doppelgarage sondern lediglich eine längere Garage(2 Autos hintereinander) als der Standard. Mann kann doch nicht einfach hierfür 100 Euro ansetzen?
Ohne diese Anpassung der Finanzamtes hätte ich mit der Vermietung an meine Eltern 850,- von 170m2 x 6,56 (Mietspiegel) hätte ich eine Miete von 76% anteilig.
Stattdessen rechnet das finanzamt
6,56 + 15%
170 m2 x 7,54 = 1282,48
+ 100 € =
1382,48
Miete 850,- ./. 1382,48 = 61,5%
Jetzt die Frage, darf das so einfach gemacht werden, weil wie gesagt, das FA nimmt den 15% Zuschlag für Einfamileinehaus--> Es ist aber Doppelhaushälfte
100€ für eine Doppelgarage (hinteinander gebaut) -- die würde man im leben nicht auf dem markt für 100 € vermietet bekommen.
Abschließend, ich hatte letztes Jahr mit meinen Eltern gesprochen ob wir die Miete erhöhen können, da wie gesagt finanziellich derzeit nicht auf rosen gebettet. Meine Eltern haben sich dann entschieden auszuziehen. Dadurch könnte ich mit meiner Familie in diesem Jahr in mein Haus ziehen.
Ich hoffe ich habe jetzt meinen Sachverhalt darlegen können und jemand hat hilfreiche Tipps zur Argumentation gegenüber FA verfügbar.Ich will auf jeden Fall wiedersprechen.
Vielen Vielen Dank im Voraus.....