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Frank61
Hallo, mir ist bekannt, dass 2w Zeitpunkte zusammen treffen müssen, nämlich die Kentniss über eine Vorversicherung UND die Eintragung ins Grundbuch. Muss ich hier sonst noch etwas berücksichtigen oder kann ich ab dem Zusammentreffen dieser beiden Zeitpunkte innerhalb von 30 Tagen kündigen? Und zudem: Sind alte Wohngebädeversicherungen (Sparkasse ca. 25 Jahre) besser als die neuen oder muss ich auch hier etwas berücksichtigen? Danke im Voraus mfg