Hallo,
das was vom Sockelbetrag weggeht, ist größtenteils längst fort, wenn sie schon länger dabei sind.
Der branchenübliche Modus sieht Abschlußkosten vor, die früher in den erste 3 und seit einer kleinen Weile inners 5 Jahren abgezogen wurden - von den monatlichen Beiträgen.
Die Formel beläuft sich meist auf etwas wie Jahresbeitrag*Laufzeit in Jahren*irgendein %-Wert.
Dieses Vorgehen nennt man `Zillmerierung´ und es sorg dafür, daß die Sparer hier zu Beginn der Anlage erst mal oft quasi alles abgeben müssen.
Daneben kann es laufenden Gebühren wie z.B. Konto/Depotführung.
Es gibt auch Versicherer, die manchmal die Gebührenmodelle stärker schleiern - dort finden Sie also nicht Obiges sondern u.U. etwas, was noch viel schwerer zu durchschauen ist.
Seit die Frau Aigner den Verbraucherschutz gestärkt hat - hier bei solchen Versicherungen in Form der Vorschrift einer jährlich zuzustellenden Aufstellung, haben ganz viele Deutsche bereits Ihre LV´s usw. rausgekündigt...
Heute bei neuabschlüssen geht faktisch gar nichts mehr, denn die staatlich garantierte Mindesverzinsung sinkt zum 1.1. von historisch niedrigen 2,25% auf verheerende 1,75%! Fafktisch orientieren sich alle Anbieter an dieser geserzlichen Mindestvoraussetzung...
Wer noch einen eher alten Vertrag hat mit 4/5/6... % hat, kann wirklich froh sein -einerseits.
Denn andererseits ist die Situation am (anleihe-)Markt leider so, daß die Versciehrer zunehmend in Kalamitäten kommen zwecks der Erwirtschaftung dieser Versprechen! Ich will hier jetzt nicht den Unkenrufer geben, aber ich selbst wäre z.B. nicht sonderlich überrascht, wenn auch hier noch eine Bomba hochgehen sollte! Einige von ihnen sind schon fleißig beim Abschreiben - aber davon sollen die Kunden möglichst nix erfahren...