Lector
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Wer in ferner Zukunft ein Haus bauen oder kaufen will, kann einen Bausparvertrag abschließen. Damit kann er zielgerichtet sparen und sich ein Darlehen mit festgelegten Zinsen sichern. Ein Bausparvertrag umfasst damit strenggenommen nicht einen, sondern zwei Verträge: einen Sparvertrag und einen Darlehensvertrag.
Die Höhe der Bausparsumme legen in der Regel Bausparer und Bauparkasse vertraglich fest; sie setzt sich aus der Sparsumme und dem möglichen Darlehen zusammen. Im Bausparvertrag werden die Bausparsumme, der Sparbeitrag, der Zins in der Sparphase und der Zins in der möglichen Darlehensphase festgelegt.
Ein Bausparvertrag ist in drei Phasen unterteilt: Ansparen, Zuteilung und Darlehen.
In der ersten Phase spart der Bausparer die Summe an, die für die Zuteilung notwendig ist. In der Regel sind das 40 bis 50 Prozent der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme.
Sobald die Mindestsumme und die Mindestlaufzeit erreicht sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif: Jetzt kann der Bausparer das verzinste Guthaben und nach Bedarf auch das Darlehen zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch nehmen. Wann genau eine Bausparkasse einen Bausparvertrag zuteilt, ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelt. Diese variieren je nach Bausparkasse und Tarif.
In der dritten Phase zahlt der Bausparer das Darlehen an die Bausparkasse zurück. Die Höhe der Zinsen dafür wurde beim Abschluss des Vertrages festgelegt.
Achtung bei der Höhe der Abschlussgebühren und unbedingt auch auf die Beantragung der Zulagen achten!
Die Höhe der Bausparsumme legen in der Regel Bausparer und Bauparkasse vertraglich fest; sie setzt sich aus der Sparsumme und dem möglichen Darlehen zusammen. Im Bausparvertrag werden die Bausparsumme, der Sparbeitrag, der Zins in der Sparphase und der Zins in der möglichen Darlehensphase festgelegt.
Ein Bausparvertrag ist in drei Phasen unterteilt: Ansparen, Zuteilung und Darlehen.
In der ersten Phase spart der Bausparer die Summe an, die für die Zuteilung notwendig ist. In der Regel sind das 40 bis 50 Prozent der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme.
Sobald die Mindestsumme und die Mindestlaufzeit erreicht sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif: Jetzt kann der Bausparer das verzinste Guthaben und nach Bedarf auch das Darlehen zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch nehmen. Wann genau eine Bausparkasse einen Bausparvertrag zuteilt, ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelt. Diese variieren je nach Bausparkasse und Tarif.
In der dritten Phase zahlt der Bausparer das Darlehen an die Bausparkasse zurück. Die Höhe der Zinsen dafür wurde beim Abschluss des Vertrages festgelegt.
Achtung bei der Höhe der Abschlussgebühren und unbedingt auch auf die Beantragung der Zulagen achten!