Hallo,
formal betrachtet besteht nach den einschlägigen Regeln des BGB die PFLICHT, den Vermieter um Erlaubnis der Untervermietung zu ERSUCHEN!
Der Vermi3ter darf dabei sogar erfahren, um wen konkret es geht...
Da SIE allerdings bereits gekündigt haben, stellt sich die Frage, womit man Ihnen denn noch drohen sollte...
Es handelt sich also um eine faktiwsche Sonderstellung von Ihnen - Vorausgesetzt der Untermiwter ist solide und macht nicht irgendeinen Scheiß...
D.h. Sie haben schon die Pflicht im Eigeninteresse, jemanden auszusuchen, auf den Sie sich verlassen können!
Wenn das geklärt ist, reicht es prinzipiell dann auch, wenn Sie den Vermieter kurz vor vollendeten Tatsachen informieren.
Das könnte so aussehen:
"Sehr verehrter Vermieter,
anbei bedanke ich mich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Es tut mir wirklich sehr leid, die nette Stadt bald verlassen zu müssen, aber die berufliche Pflicht bindet mich leider...
Für die Restlaufzeit des Mietvertrages ist die Bezahlung der monatlichen Raten soweit gesichert, aber ich weise Sie darauf hin, daß ich aufgruns vordergründiger Dependenzen die Whg. vom Soundsovielten an Fräulein hmhmhm untervermietet habe. hmhmhm ist nach meinen Erkentnissen zuverlässig und wird seine Miete an mich überweisen, so daß Ihr Geld weiterhin wie gewohnt von mir kommen wird.
Herzliche Grüße"
Ein Problem haben Sie aber:
Und das ist die Kaution!
Der Vermieter muß nicht darauf eingehen, diese mit den letzten Raten zu verrechnen.
D.h. das Risiko, daß Untervermieter was kaputt macht, ist hochgradig realistisch!
Sie sind dann halt auch nicht mehr vor Ort...
Die Kaution einziehen, bloß weil Sie die Whg. überlassen haben, geht jedoch nicht!
Eine Frage wäre jedoch, wieviel Richter brachen Sie, bis das geklärt ist.
Insofern wäre eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter vermutlich nicht das Falscheste...