Hallo,
in Deutschland werden die ausländische Abschlüsse durch den Akademischen Auslandsdienst beurteilt und auf Gleichwertigkeit anerkannt.
Das Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de]Startseite[/url]
unterstützt Interessierte auf dem Weg, ihren im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen zu lassen. Hier ist auch zu erfahren, welche Papiere für ein Verfahren benötig werden. Ergänzend hierzu hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline freigeschaltet, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.
Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Bisher konnten sie diese Qualifikationen hier aber oft nicht optimal verwerten, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlten. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen war unzureichend und wenig einheitlich.
Eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 im Auftrag des BMBF geht insgesamt von rund 2,9 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund aus, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Die Zahl derer, die aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ein Anerkennungsverfahren anstreben könnten, wird auf ca. 300.000 Personen geschätzt. Diese Schätzung stützt sich insbesondere auf die Annahme, dass vor allem bei Arbeitslosen und unterhalb ihrer Qualifikation Beschäftigten mit einem ausländischen Berufsabschluss von einem hohen Anerkennungsinteresse auszugehen ist.
Das neue "Anerkennungsgesetz"
Durch die Neuregelung wird erreicht, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z.B. für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister. Die Länder haben angekündigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (beispielsweise Lehrer, Ingenieure, Erzieher) ebenfalls zu ändern, um auch für diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu verbessern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 4. November 2011 dem Gesetz zugestimmt. Damit konnte das Anerkennungsgesetz am 1. April 2012 in Kraft treten. Die Regelung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, die bestimmt, dass über den Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden sein muss, tritt nach Artikel 62 Abs. 2 am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Bisher haben nur wenige Personen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Bundesgesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes beträchtlich aus und schafft möglichst einheitliche und transparente Verfahren:
Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk). Das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz schafft erstmals für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung (gab es bisher nur für Spätaussiedler). Für diese Berufe wird die Frage, ob die mitgebrachte Qualifikation gleichwertig ist, künftig nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren beurteilt. Dies schafft größtmögliche Transparenz für Antragssteller, Arbeitgeber und zuständige Stellen.
In einer ganzen Reihe von Berufen in Deutschland waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das Gesetz schafft diese Kopplung an die Staatsangehörigkeit weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangehörigkeit oder Herkunft. So kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel auch ein türkischer Arzt bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine Approbation erhalten. Dies war bisher - selbst wenn er in Deutschland studiert hatte - nicht möglich.
DAS GLEICHWERTIGKEITSVERFAHREN
Mit dem Gesetz werden ausgewogene und praxistaugliche Regelungen geschaffen. Die zuständigen Stellen prüfen die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anhand der deutschen Referenzberufe. Damit wird das hohe Niveau der deutschen Abschlüsse gewährleistet.
Vorgesehen sind künftig zügige Verfahren. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen ergehen.
Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bereits bestehenden und funktionierenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt. Dies bedeutet, dass die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von Unionsbürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden auch die Verfahren nach dem Gesetz umsetzen werden.
Die Informationslage der Antragsteller soll durch begleitende Maßnahmen rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes entscheidend verbessert werden. Geplant sind eine Internetseite mit Erstinformationen, eine Telefon-Hotline, mehrsprachige Informationsmaterialien und regionale Anlaufstellen, die auch Angebote zu Beratung und Verfahrensbegleitung vermitteln.
Ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Anerkennungspraxis
Das Gesetz trägt dazu bei, die bisher uneinheitliche und deswegen zum Teil benachteiligende Bewertungspraxis entscheidend zu verbessern.
Der Vollzug des Gesetzes ist Sache der Länder Die Länder sind deshalb aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird.
Um einheitliche Verfahren zu gewährleisten, schafft das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zudem die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zum Beispiel für bestimmte Berufe oder Herkunftsregionen bei einer zuständigen Stelle zu bündeln. Auch in diesem Punkt sind die Länder im Weiteren gefordert.
Gruß